Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

FRANKREICH.  —  Finanzen  (Steigen  des  Staatsbedarfs  .  (}7
die  Budge  tangätze  beiläufig  auf  das  Doppelte  des  Betrages  gesteigert,
mit  em  einst  alle  Bedürfnisse  des  weit  ausgedehnten  ersten  Kaiserreichs
ge  ec  t  wurden,  sondern  es  kommt  dazu  eine  Ueberschreitung  dieser
o  en  oranschläge  um  700  und  800  Mill,  im  Jahre,  welche  blose  Ueberallein
  schon  zur  Deckung  des  gesammten  Bedarfs  des
^  apoleonischen  Reiches  genügte!  Allerdings  waren  1855  und  50
e  weis  Kriegsjahre  ;  das  wusste  man  aber  als  das  Budget  aufgestellt
war  .  Auch  kommen  die  Ueberschreitungen  nicht  blos  in  den  Etats  des
Kriegswesens  vor,  sondern  sie  betrugen  z.  B.  im  J.  1855  in  den  andern ­
  Etats  nicht  weniger  als  175%  Mill.  (175*527,524  Fr.)  und  sie
waren  auch  in  den  Friedensjahren  1857  und  58  17.3%  und  151  Mül.,
stiegen  185.|  (italien,  heldzug)  auf  451  und  hielten  sich  auch  in  den
nächsten  drei  Jahren  auf  der  enormen  Höhe  von  150.  dann  330  u.  243
Mill.  --  Der  Berichterstatter  des  gesetzgebenden  Körpers  über  das
Budget  für  1860  führte  schwere  Klage  darüber,  dass  durch  Gewährung
von  Supplementär-  und  ausserordentlichen  Crediten  für  Ausgaben,  die
vorhersehbar  gewesen  oder  die  sich  bis  zur  Versammlung  der  Repräsentetion
  verschieben  Lessen,  die  ganze  Budgetaufstellung  erschüttert  werde.
Graf  Casablanca  musste  in  der  Senatssitzung  vom  20.  Dec  1861  zugestehen, ­
  dass  vom  1.  Jan.  1852  bis  Dec.  1861  durch  blose  Decrete  Credite ­
  zur  Ausgabe  von  3128  Mül.  gewährt  worden  waren.  —  Endlich
gestaltete  sich  die  ganze  Finanzlage  zu  einer  unhaltbaren,  zumal  wegen
er  nicht  gedeckten  Rückstände  [découverts),  deren  Betrag  bei  der  Budgetberathung
  im  J.  1861  zu  nahezu  einer  Milliarde  berechnet  ward.
Minister  Fould  wies  in  seiner  Denkschrift  vom  Nov.  1861  die  unbedingte ­
  Nothwendigkeit  einer  Systemsänderung  nach.  Diese  soUte  darin
best^en  dass  die  Supplementär-  und  ausserordentlichen  Credite  abgeschafft, ­
  dagegen  die  IJebertragung  der  Bewilligungen  von  einer  Budgetp^Qsition
  auf  die  andere  gestattet  werde.  Wie  aber  damit  ein  finanzieUes
Gleichpwicht  herbeigeführt  werden  könnte  —  und  nur  dieses  vermöchte
zu  helfen  —  war  schon  damals  rein  unbegreiflich.  So  hat  es  sich  denn
auch  thatsächlich  gezeigt,  dass  man  auf  Umwegen  doch  wieder  zum  alten
::::
memtdhmg  der  Credite  eine  'ucber^hreitung"  von'  'loî/f  MiU.Tadi

.uxusausgaben  mit
Frankreich  nur
e  Deutschland
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.