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kommen des Staates nickt erst in jenem Momente gänzlich
verschwunden sein wird, wenn auch das Volkseinkommen gänz
lich vernichtet ist, sondern dass die Steuerleistungsfähigkeit
der Bürger eines solchen Staates sofort aufliören muss, sowie
deren Einkommen nur mehr hinreicht zur Bestreitung der
noth wendigsten Lebensbedürfnisse, d, h. wenn sie für den Staat
nichts mehr übrig haben. Es werden also, wenn beispielsweise
zur Bestreitung der noth wendigen Lebensbedürfnisse 000 Millionen
Gulden erforderlich sind, die 100 Millionen Steuereinkünfte gänz
lich verloren sein, wenn sich das Nationaleinkommen um 400 Mil
lionen Gulden vermindert. Es ist eben unmöglich, dass der Staat
an jedem Bestandtheile des Volkseinkommens gleichmässig parti-
cipirt. Die Möglichkeit dieser Participation wird desto grösser,
je mehr ein Theil des Nationaleinkommens als absolut reiner,
durch die dringendsten Lebensbedürfnisse unberührter Zuwachs
anzusehen ist, und desto geringer, einen je grösseren Bruch-
theil des Einkommens die Deckung dieser Lebensbedürfnisse
erfordert. Zwischen den zwei Extremen, bei deren einem der
Zuwachs des Volkseinkommens beinahe vollständig in die
Staatscassen geleitet werden kann, während bei dem anderen
die Verminderung des Volkseinkommens beinahe vollständig
aus den Staatscassen gezogen werden muss, gibt es eine
Unzahl von Abstufungen, und es ist ganz unzweifel
haft, dass auf die Dauer die Staatsfinanzen bei jeder Ver
änderung der Einkoinmensverhälfnisse einer Nation, insoweit
dieselbe nicht durch eine Steigerung oder Verminderung
der Lebensbedürfnisse ])aralysirt wird, zum vollen Betrage
participiren.
Dass aber die (Tesammtheit der wirthschaftlichen Schäden
in Folge der Val uta Zerrüttung den Gewinn des Staates aus
seinen Zinsenersparnissen weitaus übertrifft, bedarf wohl keines
Beweises. Man kann annehmen, dass das Bedürtniss an (är-
eulationsmitteln bei keinem civilisirten Lande 10 Percent des
jährlichen Volkseinkommens übertrifft. Diese 10 Percent des
Volkseinkommens sind also das Maximum dessen, was der
Staat an Papiergeldzeichen einittiren kann, auch wenn neben
seinem eigenen Papiergelde kein anderes (ärculationsmittel
existirt. Was er darüber hinaus emittirt, ist blos eine nomi-
neUe, nicht aber eine essentielle Vermehrung der Emission,