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Stande erkauft wird; liier muss gezeigt werden, dass auch
abgesehen von der Ben achtheil igung des Volkswohlstandes,
die Staatsñnanzen direct durch die gestörte Valuta zu
Schaden kommen. Und in der That ist dieser Schaden so
handgreiflich und offen zu Tage liegend, dass, um ihn zu erkennen,
durchaus kein tieferes volkswirthschaftliches Wissen,
sondern blos eine oberflächliche Bekanntschaft mit den Gesetzen
der Mathematik nothwendig ist.
Wie bereits einmal erwähnt wurde; bringt die Valutazerrüttung
eine Verschiebung der Einkommensverhältnisse mit
sich, bei welcher zunächst Diejenigen benachtheiligt werden,
die ein nominell flxirtes Einkommen beziehen. Zu, diesen
aber gehört in erster Linie der Staat. Die Mehrzahl
seiner Revenuen ist genau und fest vorherbestimmt und auch
jener Theil derselben, der gesetzlich nicht solcher Art fixirt
ist, verfolgt doch eine unverkennbare Tendenz des Beharrens,
II. zw. nicht des Beharrens auf dem essentiell, sondern auf
dem nominell gleichen Betrage. Die Einkommensteuer z. B.
soll in Percenten des Volkseinkommens bezahlt werden. Wenn
daher dieses Einkommen selbst essentiell dasselbe geblieben
ist, sich aber wegen der Verringerung des Geldwerthes nominell
erhöht hat, so sollte man meinen, dass nunmehr auch die
Steuer genau um den nämlichen Betrag nominell wachsen
müsse. Es ist aber eine bekannte Thatsache, dass sich dies
nicht so verhält, dass zum mindesten die Steigerung der
nominellen Steuerhöhe der nominellen Steigerung des Einkommens
nur sehr allmälig und unvollständig folgt. Allerdings
steht es der Finanzveiwaltung in solchem Falle frei, den
Steuersatz zu erhöhen und dadurch den Ausfall hereinzubi'ingen,
und in der That sieht sich der Eisens in allen
Staaten mit schwankender Valuta weit rascher als in den
Staaten mit gesunder Metallvaluta genöthigt, solche Steuererhöhungen
vorzunehinen ; aber selbst bei Anwendung der
grössten Härte wird es niemals möglich sein, auf diesem Wege
jenen Einkommensstand zu erreichen, der bei geordneten Geldverhältnissen
ohne jede liscalische Anstrengung sich von selbst
erhielte. Vor Allem wird es der Staatsverwaltung unmöglich
sein, bei der Besteuerung zwischen jenen ihrer Bürger, die
auf ein fixes, nominell gleichbleibendes Einkommen gesetzt