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gen müsste, als etwas a priori Gegebenes, gar nicht erst zu
Suchendes hingestellt. Und als dieses a priori Gegebene wird
insbesojidere in Oesterreich vielseitig gerade die Werthrelation
des lateinischen ]\[ünzbundes angesehen. Gründe dafür sind
bisher allerdings nicht angegeben worden, und sofern dies ver
sucht wurde, beruhten die Gründe auf so falschen Voraus
setzungen, die Prämissen, auf denen weitergebaut wurde, waren
in Wahrheit so gegenstandslos, dass man glauben sollte, es
bedürfe nur der einfachen Constatirung der thatsächlichen
Verhältnisse, nm diese Ansicht zu widerlegen. Trotzdem hält
^ sich dieselbe mit merkwürdiger Zähigkeit fest, und es ist
daher noth wendig, sie eingehend zu widerlegen.
]\lit Jenen zu rechten, welche die Werthrelation von •
lõVí %u 1 gleichsam als etwas von der Natur Gegebenes,
ewig 1 Ja gewesenes ansehen, das anders gar nicht sein könne
— wird wohl nicht nöthig sein. Um dies zu widerlegen, wird
es genügen, auf das erste Capitel hinzuweisen, wo nachge
wiesen wurde, welch’ colossalen Schwankungen die Werthrela
tion zwischen Gold und Silber im historischen Verlaufe aus-
gesetzt war, wie nicht nur der Geldmarkt, sondern auch die
Gesetzgebungen verschiedener Staaten alter und neuerer Zeit
wiederholt alle erdenklichen Werthrelationen acceptirten und
wie überhaupt die sogenannte lateinische Werth relation durch
aus keinen Vorzug vor jeder beliebigen anderen besitzt, es sei
denn den, dass sie von einem sehr grossen Verkehrsgebiete durch
verhiiltnissmässig lange Zeit festgehalten wurde. Aber diese
lateinische Werthrelation ist dadurch selbstverständlich für
jene Staaten, die dem lateinischen Münzbunde nicht aus
drücklich beigetreten sind, ebensoVvenig rechtsverbindlich,
als es irgend eine andere von einem anderen Staate
anfgestellte Werthrelation für den lateinischen Münzbund
sein kann.
Wichtiger erscheint schon das Argument, dass Deutsch
land, als es zur Goldwährung überging, diese lateinische Werth- j
relation factisch acceptirte und dass darin gleichsam ein Prä
judiz für alle anderen Staaten geschaffen sei, die Deutschlands
Beispiele im Währungswechsel folgen. Doch ganz abgesehen
davon, dass ein solches Präjudiz für die anderen Staaten im