Full text: Währung und Handel

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gen müsste, als etwas a priori Gegebenes, gar nicht erst zu 
Suchendes hingestellt. Und als dieses a priori Gegebene wird 
insbesojidere in Oesterreich vielseitig gerade die Werthrelation 
des lateinischen ]\[ünzbundes angesehen. Gründe dafür sind 
bisher allerdings nicht angegeben worden, und sofern dies ver 
sucht wurde, beruhten die Gründe auf so falschen Voraus 
setzungen, die Prämissen, auf denen weitergebaut wurde, waren 
in Wahrheit so gegenstandslos, dass man glauben sollte, es 
bedürfe nur der einfachen Constatirung der thatsächlichen 
Verhältnisse, nm diese Ansicht zu widerlegen. Trotzdem hält 
^ sich dieselbe mit merkwürdiger Zähigkeit fest, und es ist 
daher noth wendig, sie eingehend zu widerlegen. 
]\lit Jenen zu rechten, welche die Werthrelation von • 
lõVí %u 1 gleichsam als etwas von der Natur Gegebenes, 
ewig 1 Ja gewesenes ansehen, das anders gar nicht sein könne 
— wird wohl nicht nöthig sein. Um dies zu widerlegen, wird 
es genügen, auf das erste Capitel hinzuweisen, wo nachge 
wiesen wurde, welch’ colossalen Schwankungen die Werthrela 
tion zwischen Gold und Silber im historischen Verlaufe aus- 
gesetzt war, wie nicht nur der Geldmarkt, sondern auch die 
Gesetzgebungen verschiedener Staaten alter und neuerer Zeit 
wiederholt alle erdenklichen Werthrelationen acceptirten und 
wie überhaupt die sogenannte lateinische Werth relation durch 
aus keinen Vorzug vor jeder beliebigen anderen besitzt, es sei 
denn den, dass sie von einem sehr grossen Verkehrsgebiete durch 
verhiiltnissmässig lange Zeit festgehalten wurde. Aber diese 
lateinische Werthrelation ist dadurch selbstverständlich für 
jene Staaten, die dem lateinischen Münzbunde nicht aus 
drücklich beigetreten sind, ebensoVvenig rechtsverbindlich, 
als es irgend eine andere von einem anderen Staate 
anfgestellte Werthrelation für den lateinischen Münzbund 
sein kann. 
Wichtiger erscheint schon das Argument, dass Deutsch 
land, als es zur Goldwährung überging, diese lateinische Werth- j 
relation factisch acceptirte und dass darin gleichsam ein Prä 
judiz für alle anderen Staaten geschaffen sei, die Deutschlands 
Beispiele im Währungswechsel folgen. Doch ganz abgesehen 
davon, dass ein solches Präjudiz für die anderen Staaten im
	        
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