Full text: Währung und Handel

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scliwaiikpiiíl gewordene Edelmetall /ngleicli das V illnnings- 
metall dea Landes ist, als im anderen Falle , wo jedes Schwanken 
für beide Theile zum vollen ungeschmälerten Ausdruck gelangen 
muss. ie sehr diese Argumentation aus dem Leben gegritten 
ist, zeigen am deutlichsten die Länder mit Papiervaluta, wo 
bei allen inländischen Contracten beinahe ohne Ausnahme aut 
Papierwährung contrahirt wird, obwohl eigentlich diese die 
schwankende, und das Metallgeld, dessen Repräsentanten die 
Papierzettel sind, das verhältnissmässig stabile ist. Vermöge 
der Beharrungstendenz der Preise erscheint aber den Bewohnern 
des Papiergeldlandes für alle (kmtracte, die nicht auf sehr 
lange Zeit berechnet sind, die Papierwährung trotzdem stabiler 
als die metallische Basis derselben, denn die Ertährung hat 
ihnen die Uebei’zeugung beigebi acht, dass in kurzen Zeiträumen 
für die meisten Artikel des gewöhnlichen Verbrauchs die 
Kaufkraft von 100 schwankenden Papierguldeu noch immer 
stabiler ist als dk^ Kaufkratt von 100 im inneren Werthe noch so 
stabilen Silbergulden. 1st dies eine schon im Verhältnisse von 
Papier und Metall der Fall, um wie viel mehr im Verhältnisse 
der beiden Edelmetalle, bei welchen sich a jtriori keineswegs mit 
solcher Sicherheit feststell eu lässt, welches eigentlich das schwan 
kende, und welches das stabile sei. Hier kann in den meisten 
Fällen ohneweiters behauptet weiden, dass für die (Häubiger 
und Schuldner in gleicher V eise das V iihrungsmetall das stabile 
sei, unbeschadet der Verhältnisse auf dem Edelmetallmarkte. 
Insbesondere für alle kürzeren (Contracte und für jene (Kon 
trahenten , die mit ihren Pedürfnissen und mit ihren Ein 
künften nicht auf den V eltmarkt angewieseu sind, wird 
dies unbestritten (Geltung haben. Für all’ diese wird die 
Zahlung in einem Kdelmetalhpiantum (oder, was im W'seu 
auf dasselbe hinausläuft, im \\'erthä(|uivalent desselben) augen 
blicklich zu einer Valutaspeculatiou , sowie dieses Fdelmetall 
nicht mehr das V ährungsmetall des Landes ist; und der (Ge 
setzgeber verrückt alle (Lundiagen des Verkehrs, wenn er zu 
derartigen Valutaspeculationen zwingt. 
Die Contracte müssen also aus diesem (f runde im Augen 
blicke des Währungswechsels und nach der zu diesem Zeit 
punkte geltenden Werthrelation auf das neue Währungsmetall
	        
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