Full text : Währung und Handel

334

scliwaiikpiiíl  gewordene  Edelmetall  /ngleicli  das  V  illnningsmetall
  dea  Landes  ist,  als  im  anderen  Falle  ,  wo  jedes  Schwanken
für  beide  Theile  zum  vollen  ungeschmälerten  Ausdruck  gelangen
muss.  ie  sehr  diese  Argumentation  aus  dem  Leben  gegritten
ist,  zeigen  am  deutlichsten  die  Länder  mit  Papiervaluta,  wo
bei  allen  inländischen  Contracten  beinahe  ohne  Ausnahme  aut
Papierwährung  contrahirt  wird,  obwohl  eigentlich  diese  die
schwankende,  und  das  Metallgeld,  dessen  Repräsentanten  die
Papierzettel  sind,  das  verhältnissmässig  stabile  ist.  Vermöge
der  Beharrungstendenz  der  Preise  erscheint  aber  den  Bewohnern
des  Papiergeldlandes  für  alle  (kmtracte,  die  nicht  auf  sehr
lange  Zeit  berechnet  sind,  die  Papierwährung  trotzdem  stabiler
als  die  metallische  Basis  derselben,  denn  die  Ertährung  hat
ihnen  die  Uebei’zeugung  beigebi  acht,  dass  in  kurzen  Zeiträumen
für  die  meisten  Artikel  des  gewöhnlichen  Verbrauchs  die
Kaufkraft  von  100  schwankenden  Papierguldeu  noch  immer
stabiler  ist  als  dk^  Kaufkratt  von  100  im  inneren  Werthe  noch  so
stabilen  Silbergulden.  1st  dies  eine  schon  im  Verhältnisse  von
Papier  und  Metall  der  Fall,  um  wie  viel  mehr  im  Verhältnisse
der  beiden  Edelmetalle,  bei  welchen  sich  a  jtriori  keineswegs  mit
solcher  Sicherheit  feststell  eu  lässt,  welches  eigentlich  das  schwankende, ­
  und  welches  das  stabile  sei.  Hier  kann  in  den  meisten
Fällen  ohneweiters  behauptet  weiden,  dass  für  die  (Häubiger
und  Schuldner  in  gleicher  V  eise  das  V  iihrungsmetall  das  stabile
sei,  unbeschadet  der  Verhältnisse  auf  dem  Edelmetallmarkte.
Insbesondere  für  alle  kürzeren  (Contracte  und  für  jene  (Kontrahenten ­
  ,  die  mit  ihren  Pedürfnissen  und  mit  ihren  Einkünften ­
  nicht  auf  den  V  eltmarkt  angewieseu  sind,  wird
dies  unbestritten  (Geltung  haben.  Für  all’  diese  wird  die
Zahlung  in  einem  Kdelmetalhpiantum  (oder,  was  im  W'seu
auf  dasselbe  hinausläuft,  im  \\'erthä(|uivalent  desselben)  augenblicklich ­
  zu  einer  Valutaspeculatiou  ,  sowie  dieses  Fdelmetall
nicht  mehr  das  V  ährungsmetall  des  Landes  ist;  und  der  (Gesetzgeber ­
  verrückt  alle  (Lundiagen  des  Verkehrs,  wenn  er  zu
derartigen  Valutaspeculationen  zwingt.
Die  Contracte  müssen  also  aus  diesem  (f  runde  im  Augenblicke ­
  des  Währungswechsels  und  nach  der  zu  diesem  Zeitpunkte ­
  geltenden  Werthrelation  auf  das  neue  Währungsmetall
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.