334
scliwaiikpiiíl gewordene Edelmetall /ngleicli das V illnningsmetall
dea Landes ist, als im anderen Falle , wo jedes Schwanken
für beide Theile zum vollen ungeschmälerten Ausdruck gelangen
muss. ie sehr diese Argumentation aus dem Leben gegritten
ist, zeigen am deutlichsten die Länder mit Papiervaluta, wo
bei allen inländischen Contracten beinahe ohne Ausnahme aut
Papierwährung contrahirt wird, obwohl eigentlich diese die
schwankende, und das Metallgeld, dessen Repräsentanten die
Papierzettel sind, das verhältnissmässig stabile ist. Vermöge
der Beharrungstendenz der Preise erscheint aber den Bewohnern
des Papiergeldlandes für alle (kmtracte, die nicht auf sehr
lange Zeit berechnet sind, die Papierwährung trotzdem stabiler
als die metallische Basis derselben, denn die Ertährung hat
ihnen die Uebei’zeugung beigebi acht, dass in kurzen Zeiträumen
für die meisten Artikel des gewöhnlichen Verbrauchs die
Kaufkraft von 100 schwankenden Papierguldeu noch immer
stabiler ist als dk^ Kaufkratt von 100 im inneren Werthe noch so
stabilen Silbergulden. 1st dies eine schon im Verhältnisse von
Papier und Metall der Fall, um wie viel mehr im Verhältnisse
der beiden Edelmetalle, bei welchen sich a jtriori keineswegs mit
solcher Sicherheit feststell eu lässt, welches eigentlich das schwankende,
und welches das stabile sei. Hier kann in den meisten
Fällen ohneweiters behauptet weiden, dass für die (Häubiger
und Schuldner in gleicher V eise das V iihrungsmetall das stabile
sei, unbeschadet der Verhältnisse auf dem Edelmetallmarkte.
Insbesondere für alle kürzeren (Contracte und für jene (Kontrahenten
, die mit ihren Pedürfnissen und mit ihren Einkünften
nicht auf den V eltmarkt angewieseu sind, wird
dies unbestritten (Geltung haben. Für all’ diese wird die
Zahlung in einem Kdelmetalhpiantum (oder, was im W'seu
auf dasselbe hinausläuft, im \\'erthä(|uivalent desselben) augenblicklich
zu einer Valutaspeculatiou , sowie dieses Fdelmetall
nicht mehr das V ährungsmetall des Landes ist; und der (Gesetzgeber
verrückt alle (Lundiagen des Verkehrs, wenn er zu
derartigen Valutaspeculationen zwingt.
Die Contracte müssen also aus diesem (f runde im Augenblicke
des Währungswechsels und nach der zu diesem Zeitpunkte
geltenden Werthrelation auf das neue Währungsmetall