Full text : Währung und Handel

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würden.  England  aber,  so  wird  weiter  argumentirt,  würde
sich,  wenn  es  Geld  braucht,  nicht  an  jene  seiner  Schuldner
wenden,  die  zur  Zahlung  in  Silber  verpflichtet  sind,  da  ilini
ja  mit  dem  Silber,  das  in  England  blos  Waare  ist,  nicht  gedient
wäre,  sondern  an  die  zur  Zahlung  in  Gold  verpflichteten,  also
an  die  Goldwährungsländer.  Dasselbe  gälte  natürlich  auch
für  Eranhreich,  Deutschland  und  Holland.  Diese  Handel
hätten  von  Gesterreich  einige  Milliarden  zu  fordern;  was  wäre
natürlicher,  als  dass  sie,  wenn  sie  sich  einmal  in  Geldverlegenheiten ­
  befänden,  einen  Bruchtheil  dieser  Milliarden  plötzlich
kündigten,  wodann  die  österreichische  Nationalbank,  ehe  sie
sich  nur  recht  besinnen  könnte  ,  ihren  ganzen  Metällschatz  in
Berlin,  Amsterdam,  Baris  und  London  sehen  würde.
31  an  sollte  zwar  meinen,  dass  Jahrhunderte  lange  Erfah-’
  rungen  die  Grundlosigkeit  derartiger  Besorgnisse  ,  ja  die  nnfreiwillige
  Komik,  die  in  denselben  steckt,  genügend  dargelegt
haben  dürften.  England  hatte  doch  auch  schon  bisher  Forderungen ­
  von  ziemlich  grossem  Umfange  an  einzelne  Goldwährungsländer ­
  —  wir  verweisen  nur  auf  Bortugal;  warum  hat
sich  nun  die  englische  Bank  selbst  in  Zeiten  der  höchsten
Noth  ,  wenn  ihr  Zinsfuss  auf  10  Bercent  gesteigert  werden
musste,  Baarmittel  niemals  aus  Lissabon,  sondern  in  der  Regel
ans  Baris,  Amsterdam  oder  Berlin  zu  verschaffen  gewusst,
aus  Ländern  also,  die  England  keinen  Heller  schuldig  sind,
überdies  regelmässig  in  Silber  zahlten  V  \\>r  die  Augen  nicht
absichtlich  verschliesst,  wer  sich  nicht  selber  durchaus
„Gruseln“  machen  will,  dem  kann  es  nicht  schwer  fallen,  den
Grund  zu  erkennen.  Das,  was  man  gemeinhin  internationale
Schulden  nennt,  kann  man  eben  nicht  kündigen,  soiidein
nur  verkaufen.  Man  kann  also  einem  international  verschuldeten ­
  Lande  nicht  durch  den  Gerichtsexecutor  Geld  entziehen, ­
  sondern  ihm  höchstens  seine  eigenen  Schuldverschreibungen ­
  zum  Kaufe  anbieten;  und  man  kann  es  in  einem  sidchen
Falle  um  so  schwerer  dahin  bringen,  ein  derartiges  Kaufanbot
zu  acceptiren  ,  je  mehr  seine  internationale  Verschuldung  wirklich ­
  gleichbedeutend  ist  mit  internationaler  Armiith,  je  geringer
also  seine  Kaufkraft  ist.  Und  gesetzt  den  Fall,  dass  derartige ­
  Kaufanbote  willige  Käufer  in  dem  verschuldeten  Lande
fänden,  so  würden  diese  fürs  Erste  den  Verkäufern  noch
            
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