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Goldmünze, dessen Repräsentant sie zukünftig werden soll, gleich
kommen kann, noch dass sie derart niinderwerthig ausgeprägt
werde, dass ihr allzu schlechter Gehalt gleichsam als empünd-
liche Schädigung des vollen AVerthes im gesammten Münzum
laufe anzusehen wäre. Am meisten würde es sich empfehlen,
das auch von Deutschland adoptirte Verhältniss von 1 zu 14
zwischen Silberscheidemünze und Gold festzuhalten. Wie
viel »Silberguldenstücke aus dem Münzpfunde Feinsilber nach
dieser Relation zu schlagen wären, das hängt dann von jener
Werthrelation ab, nach welcher im Verhältnisse zu dem ein-
znlösenden Silberoourantgelde die neuen Goldstücke geprägt
werden müssen. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Ueber-
sicht, in welcher Weise die aus einem Münzpfunde Feinsilber
zu schlagende Stückezahl der Scheidemünzgulden wachsen
muss, um auf der Werthrelation von 1 zu 14 zu verharren,
wenn die Werthrelation, nach welcher die neuen Goldstücke
ausgeprägt werden sollen, sich zwischen 1 zu 1 b' % und. I zu
20 bewegt.
Werthrelation zwischen
Gold und Silber.
Stückzahl der Scheidemünzgulden
aus dem Pfund Feinsilber.
1 : 1Õ.5
1 : 16
1 : 16.,
1 : 17
1 : 17.6
1 : 18
1 : 18.6
1 : 19
1 : 19.5
1 : 20
49.82
51.48
53.08
54.04
56.20
57.86
59.46
61 .07
1)2.68
64.28
Nun ist es aber zu vermeiden, dass die Gesetzgebung
die Werthrelation, nach welcher die Goldstücke ausge])rägt
werden sollen, schon zur Zeit, wo die Silberscheidemünze ge
schlagen wird, vorher bestimme ; diese V erthrelation ist daher,
da sich die Marktverhältnisse inzwischen ändern können, zu
jener Zeit noch nnbekannt. Fs wird also in der IMiat nichts
anderes übrig bleiben, als die Marktrelation, \v7e sie iin Augen
blicke besteht, wo mit der Prägung der Silberstücke begonnen
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