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(1er Valuta mit diesem Betrage eiugelöst werden sollen; die
Bank branclite blos verpflicbtet zu werden, in äbnliober
Weise bei Aufnabme der Baarzabluugen ihre Banknoten statt
mit den alten Silbergulden mit den neuen Groldguldeu einzulösen ;
es brauchen ferner nur alle laufenden Contracte entsprechend
umgeändert zu werden — und Oesterreich hat von dem Tage,
wo ein derartiges Gesetz publicirt wird, die Goldrechnung
statt der Silberrechnung. Aber so ganz ohne Schwierigkeiten
ist diese Reformmassregel, deren heilsame Wirkungen nicht
bestritten werden sollen, denn doch nicht. Ja es ergeben sich
bei derselben Gefahren und Verluste, die heim sofortigen
Uebergauge zur factischeu Goldwährung nicht zu besorgen
sind. Während nämlich im letzteren Falle das Reich, wie oben
gezeigt wurde, auch nicht einen Silbeigulden auf dem Edel
metallmarkte zu verkaufen brauchte, müsste, wenn lediglich
die Gold rech nun g belicht wird, der Vorratli circulirender
österreichischer Silhergulden abgestossen werden, da für den
selben keine Verwendung vorhanden wäre. Es ist ein Trrthum, '
wenn man glaubt, diese Silbergulden Hessen sich auch vor
factischer Herstellung des Metallumlaufes so ohne weiters als
Scheidemünze ausprägen und in Circulation erhalten. Möglich
wäre dies allerdings, aber gleichbedeutend mit einer ganz
ausserordentlichen Verschlechterung des Geldwesens, denn
diese unterwerthig ausgeprägten und der inneren Circulation
übergebenen Silberstücke wären in ihrer Wirkung einer Ver-
mehrnng des Papiergeldumlaufes ganz gleich zu achten. Sie
würden die Kaufkraft, d. i. den Courswerth aller österrei
chischen Geldzeichen dem Golde wie dem Silber gegenüber
ausserordentlich, wahrscheinlich mit mehr als 10Percent unter
den gegenwärtigen Stand drücken, derart, dass sie — was
im Uebrigen hier nur nebenbei bemerkt werden soll, — um sich
im Course zu erhalten, sehr stark unterwerthig ausgeprägt
werden müssten. Eine Ausprägung zu höherem Feingehalte
wäre in Wahrheit in ihrer Wirkung mit Verkauf auf
dem Edelmetallmarkte gleichbedeutend; denn der innere Ver
kehr könnte die in ihrem Feingehalte nicht bis auf die Ent-
werthung des Papiergeldes herabgehenden Silberstücke nichl
aufnehmen, eine sonstige Verwendung für dieselben wäi’e
auch nicht vorhanden , sie müssten also in den Schmelztiegel