Full text : Währung und Handel

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koinmensveiiheilung  nicht  gleichgiltíg.  Die  Erliöliung  des
Avheitslolines  steigert  die  Arbeitstliätigkeit  und  wirkt  überdies ­
  in  gesunder  A\"eise  fördernd  auf  die  Volksvermelirung;
die  Ei’liöliung  des  Enternelimergewinnes  erweitert  den  Kreis
(1er  Unternelimungen  und  befördert  daher  in  ähnlicher  eise
die  Production.  Dem  gegenüber  ist  allerdings  zu  bedenken,
dass  auch  die  Steigerung  der  (/aj)italrente  als  Beförderung
der  Capitalansammlung  aufgefasst  werden  muss,  und  dass
schliesslich  jede  Capitalvermehrung  wieder  die  Zunahme
(1er  Production  begünsfigt;  aber  das  letztere  kann  doch  nur
mittelhar  dadurch  geschehen,  dass  -eben  die  Vermehrung  des
verfügbaren  Capitals  den  Zinsfuss  ermässigt,  und  wenn  man
daher  die  Sache  bei  Lichte  besieht,  so  läge  bestenfalls  ein
wirthschaftlicher  Nutzen  hoher  Capital  reute  darin,  dass  diese
sich  durch  ihre  längere  Wirksamkeit  von  selbst  aufhebt,  d.  h.
ihre  Ermässigung  herbeifuhrt.  Man  kann  also  in  Wahrheit
sagen,  dass  unter  jedem  (Tcsichtspunkte  eine  massige  (Kapitalrente ­
  das  zu  erreichende  wirthschaftliche  Ziel  ist,  und  dass
liöchstens  eine  künstliche  Ermässigung  dieser  Rente  insofern
überflüssig  oder  selbst  schädlich  sein  könnte,  als  dadurch  die
Herbeiführung  jenes  nafurgemässeu  Zustandes  verzögert  wird,
bei  welchem  auch  ohne  jede  gewalfsame  Einwirkung  der  Zins,
fuss  sich  von  selbst  ermässigen  würde.
Dies  alles  gilt  in  dem  Falle,  wenn  (hipi  tal  rente,  Unternehmergewinn ­
  und  Arbeitslohn,  die  in  einem  Verkehrsgebiete
verdient  werden,  zur  (länze  im  Tnlande  verbleiben.  (k»mplicirter
gestaltet  sich  die  Sache  ,  wenn  mau  von  der  Voraussetzung
ausgellt,  dass  ein  Theil  dieses  im  Inlande  verdienten  Einkommens ­
  vorübergehend  oder  dauernd  in’s  Ausland  wandert.
Ks  kann  ein  Land  mit  fremdem  (Kapitale  ai'beiteu  und  daher
einen  Theil  der  (hijiitalrente,  an  das  Ausland  abgeben  müssen;
es  können  ferner  ausländische  Unternehmer,  die  jedoch  mit
inländischem  ('apitai  arbeiten,  ihre  Kräfte  diesem  Jiande  widmen
nnd  in  diesem  Falle  wird  ein  Theil  des  Unternehmergewinnes
ni’s  Ausland  gehen;  schliesslich  können  fremde  Arbeiter  im
Hände  verwendet  werden,  und  in  diesem  Falle  wird  ein  Theil
der  etwaigen  Ceberschüsse  des  Arbeitslohnes  früher  oder
*^pätfü'  in  die  Fremde  abHiessen.  In  jedem  dieser  drei  Fälle  wird
für  das  betreffende  Land  unmittelbar  einen  Gewinn  am
            
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