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koinmensveiiheilung nicht gleichgiltíg. Die Erliöliung des
Avheitslolines steigert die Arbeitstliätigkeit und wirkt über
dies in gesunder A\"eise fördernd auf die Volksvermelirung;
die Ei’liöliung des Enternelimergewinnes erweitert den Kreis
(1er Unternelimungen und befördert daher in ähnlicher eise
die Production. Dem gegenüber ist allerdings zu bedenken,
dass auch die Steigerung der (/aj)italrente als Beförderung
der Capitalansammlung aufgefasst werden muss, und dass
schliesslich jede Capitalvermehrung wieder die Zunahme
(1er Production begünsfigt; aber das letztere kann doch nur
mittelhar dadurch geschehen, dass -eben die Vermehrung des
verfügbaren Capitals den Zinsfuss ermässigt, und wenn man
daher die Sache bei Lichte besieht, so läge bestenfalls ein
wirthschaftlicher Nutzen hoher Capital reute darin, dass diese
sich durch ihre längere Wirksamkeit von selbst aufhebt, d. h.
ihre Ermässigung herbeifuhrt. Man kann also in Wahrheit
sagen, dass unter jedem (Tcsichtspunkte eine massige (Kapital
rente das zu erreichende wirthschaftliche Ziel ist, und dass
liöchstens eine künstliche Ermässigung dieser Rente insofern
überflüssig oder selbst schädlich sein könnte, als dadurch die
Herbeiführung jenes nafurgemässeu Zustandes verzögert wird,
bei welchem auch ohne jede gewalfsame Einwirkung der Zins,
fuss sich von selbst ermässigen würde.
Dies alles gilt in dem Falle, wenn (hipi tal rente, Unter
nehmergewinn und Arbeitslohn, die in einem Verkehrsgebiete
verdient werden, zur (länze im Tnlande verbleiben. (k»mplicirter
gestaltet sich die Sache , wenn mau von der Voraussetzung
ausgellt, dass ein Theil dieses im Inlande verdienten Ein
kommens vorübergehend oder dauernd in’s Ausland wandert.
Ks kann ein Land mit fremdem (Kapitale ai'beiteu und daher
einen Theil der (hijiitalrente, an das Ausland abgeben müssen;
es können ferner ausländische Unternehmer, die jedoch mit
inländischem ('apitai arbeiten, ihre Kräfte diesem Jiande widmen
nnd in diesem Falle wird ein Theil des Unternehmergewinnes
ni’s Ausland gehen; schliesslich können fremde Arbeiter im
Hände verwendet werden, und in diesem Falle wird ein Theil
der etwaigen Ceberschüsse des Arbeitslohnes früher oder
*^pätfü' in die Fremde abHiessen. In jedem dieser drei Fälle wird
für das betreffende Land unmittelbar einen Gewinn am