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Die Gütertarife.
aber da es in allen Verbands- und den meisten Localverkebi-®^
gilt, sind Beamte und Versender dennoch damit genau
kannt, so dass keine Nachtheile aus der Weitläufigkeit
Detaillirtheit entstehen,
aewichtsquantum Eiu Sehr wichtiger Unterschied gegen Deutschland zeip
Tarifbedingung, slcli ill der Frage des als Tarifbedingung geltenden G®
wichtsquantums. Auch die deutschen Classificationstau
* unterscheiden, abgesehen von der Normalclasse, zwischen
düngen unter 5000 Kilogramm, „Stückgutes und solchen
mindestens 5000 oder 10000 Kilogramm „Wagenladungeii '
Nachdem schon früher Bezahlung der Tragfähigkeit des vßi
wendeten Wagens oder von 10000 Kilogramm — dem
Tragfähigkeit der meisten Wagen entsprechenden Gewicb^s
quantum — für jeden verwendeten Wagen, in den niedUfe^
steil Klassen zur Bedingung gemacht zu werden pflegte, ^ ^
das Princip, bei Bemessung des Frachtpreises auf die Wag®''
Verwendung Kücksicht zu nehmen in neuerer Zeit dufC
den Wagenraumtarif auf alle Tarifclassen ausgedehnt
sogar in den Vordergrund gerückt.
Nach der Clearinghouseclassification steht die Sacb
gerade umgekehrt. Nur ausnahmsweise, bei besoudßU
sperrigen oder, ihrer Natur nach, die Beiladung andere'^
Güter, nicht gestattenden Artikeln, wird die Bezahlu"k
eines Minimalgewichts pro Wagen gefordert, aber
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Uas in der mine
clans geforderte
Gewictits-
quantum.
die
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in der ersteren, und von 2000 Kilogramm in der zweit^|^^j
Die Localtarife einiger Bahnen, z. B. der London and
selten von mehr als 1000 oder 2000 Kilogramm. Sogai’
Aufgabe eines Miniinalquantums ohne Rücksicht auf die
.der verwendeten Wagen ist nur in der mineral und
und special special dass Bedingung, und zwar nur von 4000 Kilo
Western und auch der Great Northern Bahn, weichen
dings hievon ab und fordern diese Minimalquanten
Wagen, aber bei der Geringfügigkeit derselben liegt hiei|^^
kaum eine Erschwerung. Bei den Ausnahmetarifen \
einzelne Artikel kommen gleichfalls Abweichungen ''