Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Die  Regelung
des  Concurrenzverkehrs.


Unterschied
gegen  Deutschland. ­


148  Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.
höliung  der  ersteren  Handel  und  Industrie  bei  vielen  Artikel*’
zu  benaclitlieiligen.
Noch  verschieden  von  der  Regelung  der  Conc*”'
renz  tarife  ist  die  Regelung  des  Concurrenz  verkehrS;
die  Frage,  wie  weit  jede  Route  an  dem  streitigen  Vei'
kehr  Theil  nehmen  soll.  Nur  über  die  erstere  wird  *”
den  englischen  Verbänden  verhandelt,  während  die
Gegenstand  von  Separatabkommen  der  interessirenden  Route”
ist,  soweit  sie  nicht,  was  der  häufigere  Fall,  often  bleikb
und  jede  Route  durch  ihre  Agenten,  canvasses,  einen  S®
nügenden  Theil  des  Verkehrs  zu  erlangen  sucht.  Die  ReS®
lung  der  Concurrenztarife  muss  natürlich  der  Regelung
Concurrenzverkehrs  vorausgehen.  Für  die  letztere  gikt
wie  aus  der  Sache  selbst  folgt,  nur  3  Arten:  abwechselnd®
Instradirung,  oder  gegenseitige  Compensation  des  Verkeh**®
der  einzelnen  Stationen,  so  nämlich,  dass  der  Verkehr  de’
einen  Station  ganz  über  die  eine,  der  der  andern  ganz  übe’
die  zweite  Route  geht;  oder  Geldtheilung  d.  h.  Theilung  d®®
Reingewinns  nach  festem  Verhältniss,  unter  Abzug  der  Selbst'
kosten  für  die  transportirende  Route.  Die  Geldtheilung  ''ü
auch  wohl  mit  Instradirungswechsel  verbunden,  dagegen  ””
dem  zweiten  Modus  gewöhnlich  nicht.
Der  Unterschied  in  Bezug  auf  die  ganze  Frage  isl  ^
England  gegen  Deutschland  gross.

den,  aut  2,625  ®/o.  Die  Verkebrslage  der  Reichsbahn  ist  so  güustiis
die  weniger  Bahnen,  und  sie  war  der  ergiebigste  Theil  der
sischen  Ostbahn.  Für  1875  soll  das  Resultat  besser  gewesen
aber  Schlüsse  gegenüber  den  Classificationstarifen  lassen  sich  da'  _
nicht  ziehen,  weil  der  Reichsbahn,  wegen  der  definitiven
rung  des  Wagenraumtarifs,  gestattet  worden  ist,  auch  die  auf  den
sificationsbabnen  von  der  Erhöhung  ausgeschlossenen
zu  erhöhen.  Es  sind  dies,  ohne  Beschränkung:  Getreide,  Hülseiih”^
Mehl,  Mühlenfabricate,  Kartoffeln  und  Salz;  mit  der  BeschránkiU'^^^g^
Wagenladungen  und  grössere  Entfernungen  ;  Brennholz  und  die
künstlichen  Düngemittel,  Der  Verkehr  gerade  in  diesen  Artikc”
sehr  stark.
            
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