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Verbandswesen und Regelung der Concurrenz
Gründe für die
Seltenheit von
Vereinbarungen
Uber Instradi-
rungswechsel in
England.
schon früher empfinden lassen; aber wenigstens in neuei®^’
Zeit sind sie auch in Deutschland allgemein und zur Genügt
erkannt. Vereinbarungen über die Instradirung sind nur
zu treffen, wo die Concurrenzlinien erst unterwegs abzweigß^
und nicht ganz vom Versand- bis zum Bezugsort getrennt
nebeneinander herlaufen. In England liegt das VerhältnisSi
zum grössten Vortheil in jeder Beziehung, vielfach so, dass
die einzelne Linie von den Hauptversand- nach den Haupt
bezugsorten, ihrer ganzen Länge nach, in Einer Hand i^t,
und die Bahnen suchen, wo dies nicht schon für das Eigß:^'
thum zutrifft, es wenigstens für den Betrieb durch Anpach'
tung oder Verträge über Mitbetrieb, running powers^
reichen. Sie werden hierbei unterstützt durch die insulai®
Abgeschlossenheit des Landes und die hervorragende Stellung)
welche London als Verkehrsmittelpunkt*) einnimmt: bezeich
nender Weise hören alle nach London führenden Bahnen dort
auf, und es ist noch niemals die Rede davon gewesen, dios
seits und jenseits liegende Linien zu Einer durchgehenden
Bahn zu fusioniren. Der Localverkehr überwiegt in iolg®
dessen bei Weitem, wie schon hervorgehoben wurde. Da aus
serdem unter den englischen Verwaltungen im Allgemeinen di®
Regel gilt, von einer Bahn, welche zwei Orte im eigenen Verk®t^^
verbindet z. B. die Midlandbahn Sheffield und London
nicht zu verlangen, dass sie einen Concurrenztarif über ®i®®
andere Route gewährt —z. B. Sheffield-London via Nottingham
d. h. von da ab über die Great Northern Bahn; eine Rout®
ohne directe Expedition und directen Tarif aber in Engtan^
noch viel weniger als in Deutschland concurrenzfähig ist, s®
kann es nicht anders sein, als dass die im einzelnen Fad®
wirklich concurrirender Routen meist unabhängig nebenei®
ander herlaufen, und mithin nichts über Instradirung zu
abreden haben. Wo Letzteres geschehen muss, lässt si®