Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Das  Clearinghouse.

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Eine  Conventionalstrafe  neben  der  Verzögerungsgebühr
besteht  nicht,  dagegen  ist  die  letztere  stets  für  die  ganze  Dauer
‘^6r  regulativwidrigen  Benutzung  zu  zahlen.  Die  Bestimwiungen
  über  Rücksendung  und  Wiederbeladung  sind  ähnlich
in  Deutschland,  doch  auch  detaillirter.
Eine  ausdrückliche  Verpflichtung,  die  Wagen  bei  Beladung ­
  bis  zu  einem  gewissen  Procentsatz  der  Tragfähigkeit,
ahne  Umladung  durchlaufen  zu  lassen,  ist  nicht  ausgesprochen;
aber  die  geringe  Wagenmiethe  vermindert  den  Anreiz
Umladung,  und  auch  Betriebsrücksichten  fordern,  bei  den
zahlreichen  schwächeren  Zügen,  weniger  dazu  auf.  Vielmehr
hat  umgekehrt  Strafe  dafür  festgesetzt  werden  müssen,  wenn
I  Gine  Station  einen,  mit  weniger  als  1  ton  —  1000  Kilogramm
:  beladenen  und  deshalb  keine  Miethe  beziehenden  Wagen
'veitersendet,  obgleich  sie  nach  Bestimmung  der  Versandstation,
^ad  gemäss  der  Wagenbezettlung,  ihn  umladen  sollte.*)  —
kann  nur  als  ein  grosser  Vorzug  des  englischen  Systems
bezeichnet  werden,  dass  es  auf  Vermeidung  der  in  jeder  Beziehung ­
  so  nachtheiligen  Umladungen  hinwirkt.  Steht  auch
Deutschland  die  Sache,  schon  wegen  der  theuereren  und
grosseren  Wagen,  in  mancher  Hinsicht  anders,  so  bleibt
^^ch  das  Beispiel  Englands  lehrreich  und  beachtenswert!],
^ie  Betriebsausgaben  sind  in  England  trotz  des  viel
stärkeren  Verkehrs  und  trotz  der  so  grossen  Zahl  Wagen**)
Sowie  des  geringen  Werths,  welcher  auf  die  Wagenausnutzung
gelegt  wird,  absolut  niedriger  als  in  Preussen  ***)

*)  Vergl.  s.  131.
**)  Güterwagen  waren  1874  vorhanden  pro  Kilometer,  in  Preiissen
9,  in  England  an  eigenen  Wagen  der  Eisenbahnen  12,8,  wozu  noch
Privatwagen  mit  etwa  7,5  treten,  —  vergl.  S.  116  —  so  dass  sich
‘e  Summe  auf  über  20,  mehr  als  doppelt  so  hoch  wie  in  Preussen  stellt.
***)  Vergl.  S.  17  und  130  die  Anmerkungen.  Man  bauet  in  England
y  oerer  —  vergl.  S.  59  —  aber  der  Betrieb  ist  billiger  als  in  Preussen-^Um
  Theil  erklärt  sich  wohl  das  Eine  durch  das  Andere.  Für  den  billigeren
Abtrieb  ist  gewiss  noch  von  Erheblichkeit  die  zweckmässige  und  einfache
Organisation  der  einzelnen  Verwaltungen  —  s.  Cap.I.  —  sowie  das  Clea-Verpflichtung

  zur
Gestaltung  des
Wagendurchgangs ­
  nicht
ausgesproclien.
            
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