Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Das Clearinghouse. 
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! — S. S. 86. Wenn Statt dessen jetzt in Deutschland drei 
Taiifsysteme gelten, abgesehen von den aus dor Combination 
derselben entstehenden weiteren Abarten, so ist, so lange 
dieser Zustand dauert, ein Fortschritt irgend welcher Art für 
ganz Deutschland unmöglich, und selbst innerhalb des Gel 
tungsbereichs der verschiedenen Systeme durch das Hinüber 
greifen und die unvermeidliche Einwirkung der anderen 
Systeme sehr erschwert. Immerhin werden die bei dem 
Classificationsystem veibleibenden norddeutschen Bahnen, 
' ihnen erst die Einführung des im vorigen 
. Winter vom Tarifverbande vereinbarten Tarifpro- 
jects gestattet sein wird — s. S. 86 — sich nach dem 
Vorbilde des englischen Clearinghousevereins enger zusam- 
inenschliessen können und wollen, auch wenigstens für ihre 
directe Verkehre untereinander, eine centralisirte Abrechnung 
einzuführen in der Lage sein. 
Führt die vom deutschen Reich eingeleitete Tarifenquete Nothwendigkeit 
zu einem formell einheitlichen Tarif für ganz Deutschland, so orgaZl» der 
wird eine besondere Organisation der gesammteii deutschen 
Bahnen untereinander, nothwendig werden. Denn ein for 
mell einheitlicher Tarif ist nur erst die, allerdings unerläss 
liche Basis einer Organisation für die gegenseitigen Gesammt- 
; beziehungeil der Bahnen, innerhalb und mittelst welcher 
Weiterhin alle die noch zahlreichen andern Puñete gemeinsam 
ünd einheitlich geregelt werden können, welche zu regeln 
, sind, damit, wie es das erwähnte englische Gesetz über den 
niit der Reichsbahn ihre normalen Einheitssätze anstatt der niedrigen 
Einheitssätze der Reichsbahn einzurechnen. Dass dies nicht der Fall, 
das ist der Grund einer grossen und nur immer steigenden Verwirrung 
I der Tarif- und Verkehrsverhältnisse, einer schweren finanziellen Schädi- 
gung der übrigen Eisenbahnen, und einer empfindlichen Verletzung der 
concurrirenden Frachtinteressenten in den übrigen Theilen Deutsch- 
: lands. Wenn z. B. Spiritus in diesen Tarifen zu D/g Pf. d. h. zur 
Hälfte des Satzes der übrigen Tarife gefahren wird, dann müssen wohl, 
zum Nachtheil für die deutsche Spiritusindustrie, die Handelsbeziehungen 
'"öllig verschoben werden. S. auch Seite 138, 126, 122 u. 60.
	        
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