Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Wichtige Ge 
setze. 
Geltende Vor 
schriften. 
24 Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. 
iiiediiger sind, ini Güterverkehr meist einscliliesslich der 
eingerechneten Stationskosten und selbst der Gebühren für 
An- und Abfuhr nach und von den Bahnhöfen. 
Uisprünglich hattet! die englischen Bahnen innerhalb 
der concessionsnnissigen Maxima und abgesehen von etwaigen 
besonderen Concessionsbedingungen, volle Freiheit der Tarif- 
iind Veikehismassnahmen, wie jeder andere Frachtführer 
nach gemeinen Recht; doch sind im Laufe der Zeit wich 
tige allgemein - gesetzliche Beschränkungen eingeführt, be 
sonders durch 
the Railways Clauses Consolidation Act yom 8. Mai 1845, 
Abschnitt 90, 
the Railway and Canal Traffic Act vom 10. Juli 1854, ge 
wöhnlich Mr. Cardwell’s Act genannt, 
the Regulation of Raihcays Act vom 31. Juli 1868, Ab 
schnitt 15 und 17, 
the Regulation of Railways Act vom 21. Juli 1873. 
Bemerkenswerth ist das letztgedachte Gesetz, welches, 
zunächst nur für 5 Jahre vom 1. September 1873 an 
geltend, neben materiellen Rechtsvorschriften zur Hand 
habung dieses Theils des Eisenbahnrechts eine neue Be 
hörde, die Eisenbahncommission geschahen hat. Dieselbe 
ist keine Aufsichtsbehörde in unserem Sinne, sondern ein 
vom Handelsministerium unabhängiges Tribunal, welches nur 
auf Antrag von Interessenten einschreitet. 
Die geltenden Vorschriften sind im Wesentlichen fol 
gende : 
1) Jede Eisenbahn ist verpflichtet, im Local- und Durch 
gangs - Verkehr alle gebührenden und billigen Er 
leichterungen, due and reasonable facilities^ in An 
nahme, Beförderung und Ablieferung der Transporte, 
sowie Rückbeförderung der Fahrzeuge zu gewähren. 
Diese Vorschrift gilt auch für Canäle sowie für den 
durchgehenden Verkehr über Eisenbahnen und Canäle, 
und auch in dem Fall, wenn die benachbarte Eisen-
	        
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