Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Wichtige  Gesetze. ­


Geltende  Vorschriften. ­


24  Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.
iiiediiger  sind,  ini  Güterverkehr  meist  einscliliesslich  der
eingerechneten  Stationskosten  und  selbst  der  Gebühren  für
An-  und  Abfuhr  nach  und  von  den  Bahnhöfen.
Uisprünglich  hattet!  die  englischen  Bahnen  innerhalb
der  concessionsnnissigen  Maxima  und  abgesehen  von  etwaigen
besonderen  Concessionsbedingungen,  volle  Freiheit  der  Tarifiind
  Veikehismassnahmen,  wie  jeder  andere  Frachtführer
nach  gemeinen  Recht;  doch  sind  im  Laufe  der  Zeit  wichtige ­
  allgemein  -  gesetzliche  Beschränkungen  eingeführt,  besonders ­
  durch
the  Railways  Clauses  Consolidation  Act  yom  8.  Mai  1845,
Abschnitt  90,
the  Railway  and  Canal  Traffic  Act  vom  10.  Juli  1854,  gewöhnlich ­
  Mr.  Cardwell’s  Act  genannt,
the  Regulation  of  Raihcays  Act  vom  31.  Juli  1868,  Abschnitt ­
  15  und  17,
the  Regulation  of  Railways  Act  vom  21.  Juli  1873.
Bemerkenswerth  ist  das  letztgedachte  Gesetz,  welches,
zunächst  nur  für  5  Jahre  vom  1.  September  1873  an
geltend,  neben  materiellen  Rechtsvorschriften  zur  Handhabung ­
  dieses  Theils  des  Eisenbahnrechts  eine  neue  Behörde, ­
  die  Eisenbahncommission  geschahen  hat.  Dieselbe
ist  keine  Aufsichtsbehörde  in  unserem  Sinne,  sondern  ein
vom  Handelsministerium  unabhängiges  Tribunal,  welches  nur
auf  Antrag  von  Interessenten  einschreitet.
Die  geltenden  Vorschriften  sind  im  Wesentlichen  folgende ­
  :
1)  Jede  Eisenbahn  ist  verpflichtet,  im  Local-  und  Durchgangs ­
  -  Verkehr  alle  gebührenden  und  billigen  Erleichterungen, ­
  due  and  reasonable  facilities^  in  Annahme, ­
  Beförderung  und  Ablieferung  der  Transporte,
sowie  Rückbeförderung  der  Fahrzeuge  zu  gewähren.
Diese  Vorschrift  gilt  auch  für  Canäle  sowie  für  den
durchgehenden  Verkehr  über  Eisenbahnen  und  Canäle,
und  auch  in  dem  Fall,  wenn  die  benachbarte  Eisen-
            
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