Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
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Gesetze von 1873 überall ausgeführt; es ist nur ein einziger
Streitfall, nämlich darüber vorgekommen, ob Jedermann ohne
Nachweis eines besonderen Interesses berechtigt ist, schriftliclie
Auszüge aus dem Tarif buche zu machen. Die Eisen-^’ahncommission
hat diese Frage bejahet. — Seitens des Publi-^^iiins
wird vielfach Einsicht von den Tarifbüchern genommen,
^^^ch theilen die Eisenbahnen auf Verlangen den Versendern
bereitwilligst die gewünschten einzelnen Tarifsätze schriftlich
Sie haben für diesen Zweck gedruckte Formulare,
^velche handschriftlich ausgefüllt werden. Für den Kohlen-^eikehr
drucken die meisten Bahnen besondere vollständige
^^liftabellen in der in Deutschland üblichen Form und verj-beilen
sie unentgeltlich an die Interessenten, Das Publikum
iin Allgemeinen die Publikation durch Auslegung des
kitionstarifbuches für ausreichend, und auch bei der Enquête
1872 haben sich die Sachverständigen weit überwiegend
ausgesprochen. Da in England überall, wo Verkehr überjuupt
sich bewegt, directe Tarife bestehen, und also nicht
Gesammtfracht erst aus verschiedenen Umexpeditionsherausgesucht
werden muss, kann eben stets aus dem
uiifbuche der Versand- oder Empfangsstation alle noth-®udige
Information erlangt werden.
ad. Nr. 4 und 5. betreffend die Stationskosten, terist
zu bemerken, dass Streitigkeiten in Bezug auf
g bauptsächlich in Verbindung mit der Frage der bahnund
Abfuhr nämlich darüber vorgekommen sind,
bei eigener An- oder Abfuhr von den die Vergütung
^ ^iese Leistung einschliessenden Tarifen nachzulassen sei.
u eiwähnt, ist stets entschieden, dass der wirklich einund
falls dieser nicht nachzuweisen, ein den
u tnissen völlig entsprechender Betrag zu vergüten sei. —
de Rückblick zeigt, dass in England die Befugiiiss
l'a^ ^u die Tarif - und Verkehrspolitik der Eisenso'T^^^
^iuzugreifen, an sich weit, in wichtigen Punkten
weiter als in Deutschland geht. Das Hauptgewicht
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Terminals.
Rückblick.