fullscreen: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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1815—1856. 
Anaeleqenheiten mische, dafür aber auch verlange, daß die europäischen 
Staaten sich unter allen Umständen jeglicher Einmischung in dre ge 
samtamerikanischen Verhältnisse enthielten. 
Die griechische Frage, die durch den Abfall der griechischen Staats 
teile der Türkei in Europa 1821 ins Rollen gekommen war, fand 
nachdem der Widerstand der Türkei gegen das Dreimachte-Protokoll 
von 1826 in dem Griechenland als halbsouveräner Staat unter türki 
scher Oberhoheit vorgesehen war, nach der Vernichtung der turki- 
chen Flotte bei Navarino 1827 und der Niederlage der Türken im 
russisch-türkischen Krieg 1829, der Rußland, das schon 1812 im Frieden 
von Bukarest Bessarabien erhalten hatte, nunmehr bis an die Donau 
vorschob, eine endgültige Lösung im Londoner Protokoll vom 3. Fe 
bruar 1830 und dem Londoner Vertrag vom 7. Mm 1832. Nach ihm 
wurde Griechenland unabhängig. An seine Spitze trat als Jlomg 
Prinz Otto von Bayern. 
Noch eine andere Frage ist um diese Zeit London entschieden 
worden: Belgien, dessen katholisch-wallonische Bevölkerung ßch 1830 
von dem protestantisch-flämischen Holland losgerissen hatte wurde 
nach einer vorläufigen Einigung 1831 durch Vertrag von 1839 zum 
unabhängigen, neutralisierten Staat erklärt. 
Noch in das gleiche Jahrzehnt fällt der russisch-tmkische Vertrag 
von Unkiar-Jskelessi 1833, in dem das landesrechtüche Prmzip der 
Türkei, die Meerengen in Kriegs- und Friedenszeiten allen Kriegs 
schiffen zu verschließen, ein Prinzip, das bereits 1805 in einem Ver 
trag mit Preußen, 1809 in einem solchen mit England Aufnahme ge 
sunden hatte, einseitige Bekräftigung zu Gunsten Rußlands fand. 
Der Absallversuch des Paschas Mehemed Ali mit der von Frartt- 
reich unterstützten Tendenz der Schaffung eines unabhängigen syrisch- 
ägyptischen Staates fand nach mannigfaltigen Kriegsdrohungen 1840 
seine Erledigung. Mehemed Ali wurde als Erbstatthalter der Provinz 
Ägypten von der Türkei anerkannt. 
In dieselbe Zeit (13. Juli 1841) fällt der Meerengen-Vertrag der 
Mächte mit der Türkei, in dem das Prinzip der Schließung der Meer 
engen als Vertragsgrundsatz ausgesprochen wurde sowie der sogenannte 
Quintupel-Vertrag der Großmächte zur Beseitigung des Negerhan 
dels. Die schleswig-holsteinische Frage, die seit 1846 wegen des dro 
henden Aussterbens des dänischen Herrscherhauses und der voraus 
sichtlichen Trennung Schleswig-Holsteins, das seit 1460 mit Dane
	        
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