Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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Mit der neuen Merchant Shipping Act unternimmt 
es England, nicht etwa nur für die eigene Handels 
marine, sondern auch für die Schiffe und Seeleute 
anderer Nationen die Rolle einer Art Vorsehung zu 
spielen. Es unterwirft durch den § 25 auch die See 
tüchtigkeit und die Beladung unserer Schiffe einer 
Kontrole, welche unsere eigene Gesetzgebung nicht 
kennt, und welche sich auch für die Deutsche Handels 
marine noch nicht als nothwendig erwiesen hat. Wir 
glauben kaum, dass unsere Deutschen Schiffe diese 
Kontrole, vorausgesetzt natürlich, dass sie nicht in 
chikanöser Weise gehandhabt wird, scheuen dürfen: — 
aber wir meinen, dass dieselbe für den Deutschen 
Rheder deshalb allerdings einigermassen verletzend 1st, 
weil sie von der Gesetzgebung eines fremden Staates 
ausgeht und durch Verhältnisse hervorgerufen ist, 
welche ausschliesslich in dem Schiffahrtsbetriebe dieses 
fremden Staates zu suchen sind. 
Jeder Kundige weiss, und in jedem Deutschen 
Hafen kann man davon erzählen, dass keine Schiffe 
sorgloser abgeladen und gestaut, keine mehr überladen 
worden sind als gerade die Englischen. Jahrzehnte 
hindurch haben dadurch die Engländer den vorsich 
tigeren Deutschen die Konkurrenz in der Seeschiffahrt 
erschwert. Bei der Beladung eines Schifies kann man 
annehmen, dass die Selbstkosten des betreffenden Trans 
portgeschäftes durch die Fracht für einen bestimmten 
Theil der Ladung gedeckt werden, während die Fracht 
für die übrige Ladung den Geschäftsgewinn darstellt. 
Wenn nun beispielsweise bei einem Schifie die Fracht 
für 300 Last Weizen den Selbskosten der Reise entspricht, 
so macht es für den Geschäftsgewinn einen Unterschied 
von hundert Prozent, ob das Schiff im Ganzen 350, 
oder ob es 400 Last ladet. Dass die Englischen Rheder 
und Schiffer mit dem Beladen ihrer Schifie, namentlich
	        
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