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Die Bestrebungen, das Havariegrosse - Recht und
andere Theile des Seehandelsrechtes international zu
regeln, sind bisher leider noch ohne Erfolg geblieben.
Mögen aber die Seeschiffahrt und der Welthandel
wenigstens davor bewahrt bleiben, dass die fremden
Schiffe, welche nach den Häfen eines Landes kommen,
dort auch denjenigen besonderen Kontrolemassnahmen
und Strafbestimmungen unterstellt werden, mit welchen
dieses Land die Seetüchtigkeit seiner eigenen Handels
marine zu überwachen für noth wendig hält! —