Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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—  eine  Frachterhohiing,  die  für  die  Konkurrenz  mit
dem  Holzhandel  Schwedens  und  Norwegens  in  der  That
sehr  erheblich  in’s  Gewicht  fällt.  —
3)  Die  dritte,  und  zwar  bedenklichste  Aenderung,
welche  der  §  24  im  Oberhause  erfahren  hat,  betrifft
die  Begrenzung  derjenigen  Jahreszeit,  für  welche  das
Verbot  der  Deckladung  gilt.  Nach  der  früheren  Vorlage ­
  sollten  die  im  Winter  mit  Umher,  deals^  or  hnüens
als  Deckladung  von  einem  nichtenglischcn  Hafen
nach  England  kommenden  Schiffe  strafbar  sein,  wenn
sie  in  der  Zeit  nach  dem  1.  Oktober  und  vor  dem
IG.  März  ausgegangen  waren.  In  der  schliesslichen
Fassung  des  Gesetzes  ist  diese  Bestimmung  nun  dahin
geändert  worden,  dass  die  Strafbarkeit  eintritt,  wenn
das  betreffende  Schiff  in  der  Zeit  zwischen  dem
31.  Oktober  und  dem  16.  April  in  seinem  Englischen
Bestimmungshafen  ankommt,  —  „ausgenommen,  wenn
der  Schiffer  beweist,  dass  das  Schiff  frühzeitig  genug
ausgegangen  ist,  um  bei  einer  gewöhnlichen  Reisedauer ­
  noch  vor  Ende  Oktober  in  seinem  Englischen
Bestimmungshafen  anzukommen,  dass  er  aber  hieran
durch  Unwetter  oder  andere  ausserhalb  der  Gewalt
des  Schiffers  liegende  Umstände  verhindert  worden  ist,
—  beziehungsweise,  dass  das  Schiff  nicht  eher  ausgegangen ­
  ist,  als  bis  es  nach  vernünftiger  Berechnung
bei  einer  gewöhnlichen  Reisedauer  erst  nach  dem
IG.  April  in  England  hätte  ankommen  müssen,  dass
seine  Ankunft  indess  durch  eine  ungewöhnlich  günstige
Reise  beschleunigt  worden  ist.“
So  ungünstig  auch  in  der  früheren  Vorlage  die
beiden  Termine  (der  1.  Oktbr.  und  16.  März)  bestimmt
waren,  wie  dies  in  unserer  ersten  Denkschrift  ausführlich
erörtert  ist,  so  hatte  jene  Fassung  doch  den  grossen
Vorzug,  dass  der  Schiffer  genau  wusste,  woran  er  mit
diesem  Englischen  Verbot  der  Deckslast  war.  Er
            
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