Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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rungeii zu erörtern und zu kritisiren, welche der 8 24 
gegen die frühere Vorlage durch die Berathung ini 
linghechen Oberhause erfahren hat. Wir glauben, dar- 
gethan zu haben, dass diese Aenderungen, wenigstens 
soweit die durch das neue Gesetz berührten Deutschen 
Handels- und Schiffahrts-Interessen in Betracht kommen, 
keine Verbesserungen der früheren Vorlage sind, dass 
sie dieselbe vielmehr in mehr als einer Hinsicht noch 
verschlechtert haben. Was nun im Uebrigen die eigen- 
Ihiimhche Auffassung internationaler Kechtsverhiiltnissc 
betrifft, wie dieselbe im § 24, wie überhaupt in der 
ganzen Anwendung der Mefchanl .V/iip/iii,,, yld auf 
nichtenglische Schifte, zum Ausdruck gekommen ist, — 
was ferner die zahlreichen und auffälligen rnkonse,,ue,lzcn 
dieses Gesetzes angeht, durch welche dessen angeblich 
nur humane Tendenz aus Gründen eines rücksichtslosen 
Konkurrenz,ntcresses durchbrochen ist, _ so können 
wir von muer wiederholten Erörterung derselben ab- 
sehen und uns auf die eingehenden Ausführungen 
unserer ersten Denkschrift beziehen, welche ia auch 
vom hohen Reichskanzler - Amte im Wesentlichen als 
zutreftend anerkannt sind. 
Wir schliessen daher, indem wir die bereits oben 
vorgetragenen Anträge hier nochmals ziisammenfässen 
mit der ganz gehorsamen Bitte: 
„Hohes Reichskanzler-Amt wolle 
1) beim ßundesrathe und Reichstage eine Abänderung 
Jes § 105 der Seemanns - Ordnung beantragen, 
dahingehend, dass nach den Worten „vor einem 
fremden Gerichte“ eingeschaltet werde „oder 
einer fremden Behörde“; — 
-) Von der Kgl. Grossbritanischen Regierung eine 
authentische Auskunft darüber zu erlangen suchen, 
a) welche einzelnen Holzwaaren in § 24 der 
Merchaiil Shipping Acl unter den sub a. u. c.
	        
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