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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches.
von Zeit zil Zeit Verzeichnisse dieser Behörden und Beamten nebst der denselben
vorgesetzten Direktivbehörden bekanntmachen.
' Das erste Verzeichniß ist im Zentralbl. des Reiches v. 1881 ans S- 387
ff pllblizirt und enthält sämmtliche Direktiv- und Steuerbehörden, welche zur
Erhebung unb Verwaltung der Reichsstempelabgaben, sowie zur Abstempelung
der Papiere und Loose befugt sind.
Es sind diese in den meisten Staaten die Zoll- und (ãtciterínrefttmieit und
Hauptstellerämter, aber in Bayern die Kreisregiernngen, Kammern der Fiilanzen
und Rentämter?) .
X. Für die Geschäftsführung der Zoll- und Steuerämter stud besondere
Anweisungen^) erlassen, die mit den durch die neuere Gesetzgebung bedingten
Aenderungen noch hellte in Geltung steheil.
VIH. Abschnitt.
Statistik der Zoll- und Sleuerverwaltung und des
Waarenverkehrs.
Schon bei der Bildung des Zollvereins und während der ganzen Dauer
desselben spielte die Statistik der Zoll- und Stenerverwaltnng eine nicht zu
unterschätzende Rolle und war das Streben rege, dieselbe ans alle mögliche
Weise zu erweitern und zu verbessern. . m t
Die Begründung des Zollvereins kann daher mü Recht als em wichtiger
Fortschritt in der bis dahin nur sehr mangelhaften Deutschen Statistik über
haupt betrachtet werden. . , , ,
Es entstanden sofort durch das Rechnungswesen der gemeinschaftllchen
Einnahmen und Ausgaben der Zollverwaltung und durch die Fest
stellung der von 3 zu 3 Jahren vorzunehmenden Bevölkerung saufn ah men,
welche als Maßstab der Revennentheilnng zu gelten hatten, zwei wichtige
Zweige der Statistik, zu denen sich bald die Statistik über denWaaren-
handel des Zollvereins (Kommerzialstatistik) gesellte. 4
Wie in Abschnitt IX näher erörtert werden wird, war schon lin ersten
Zollvereinigllngsvertrage vom 22. März 1833 ') verabredet worden, daß die
von den äolldirektionen vierteljährig aufzustellenden Ginn a hmeub er sichten
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des Zollvereins zil übersenden seien, damit von demselben die provisorischen
Abrechnungen zwischen den Vereinsstaaten angefertigt und die defillitive Jahres
abrechnung vorbereitet werden könne. .... .
Bei Feststellung der vorläufigen Dienstordnung fur das jog.
Z en tral-Re ch nu ngs burean des Zollvereins im Juni 1834') war man
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und Hannov. Bollzugsprot. 8 19 Nr. l (Bd. IV a a. O. S. 123). A
8 ) Art. 29 (©b! I der Verträge S. 10).
4) Schlußprot. zum Art. 29 des offenen Vertrages v. 22. März 1833 i©b. I a. a.
8) Art. VI zum Karlsruher Bollzugsprot. v. Oktober 1835 (Bd. II der Verträge S. 118).