Full text: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Statistik der Verwaltung und des Waarenverkehrs. 
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1. Eine Uebersicht über die Zahl der Tabackpflanzer und den 
Flächeninhalt der mit Taback bepflanzten Grundstücke bis 1. Ok 
tober des Erntejahres. Zugleich ist eine Abschrift dem Statistischen 
Amte direkt zuzllsenden. 
2. Eine Uebersicht über den Tabackbau und die Ergebnisse der 
Taback ernte bis 1. Febr. des auf das Erntejahr folgenden Jahres. 
3. Eine solche über die Besteuerung des inländischen Tabacks 
bis 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres. 
4. Eine weitere über die Ein- und Ausfuhr von Taback bis 1. Sept, 
des alls die Ernte folgenden Jahres. 
5. Endlich eine solche über die Einnahmen ans der Besteuerung 
des Tabacks bis 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres. 
Die Direktivbehörden fertigen nach Muster 2—5 Uebersichten von der 
selben Einrichtung für ihre Bezirke nach Hauptamtsbezirken und senden die 
selben innerhalb 4 Wochen nach den Einsendefristen der Hauptämter nebst 
einer Denkschrift, welche die in § 4 Nr. 1—7 der Anleitung ausgeführten 
Punkte erörtert, an das Statistische Amt ein. Den Uebersichten Muster 2 ist 
je eine Abschrift der hauptamtlichen Uebersichten Nr 2 beizulegen. 
14. Eine Uebersicht über die Branntweinbrennereien und Brannt 
weinbesteuern ng, 
15. eine Nach Weisung d er Brennereien nach Maßgabe der Betriebs 
einrichtung,') 
16. eine Uebersicht der Brauereien und über die Bierbesteuerung, 
17. desgleichen über die Einnahmen von Zöllen und Verbrauchs 
steuern. 
U Außerdem jährlich nur von den Hauptämtern und Direktiv 
behörden allein 
1. eine Uebersicht über das in den freien Verkehr gesetzte und aus 
geführte Salz, 
2. eine Nachweisnng der Einnahmen an Zöllen und gemein 
schaftlichen Verbrauchssteuern in der Zeit vom 1. Januar bis zum 
Schlüsse des betreffenden Jahres?) 
6. Ferner monatlich von den Hauptämtern und Direktiv 
behörden 
eine Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen 
Verb ranchs steuern in der Zeit vom 1. Januar bis Ende des betreffenden 
Monats?) 
I). Und vom Statistischen Amte allein 
1. halbmonatlich eine durch den Reichsanzeiger zu veröffentlichende 
Uebersicht über die mit Anspruch ans Steuer- und Zollvergütung abge 
fertigten Z u ck e r m e n g e n, 4 ) 
') Gelindert durch Bundesrathsbeschlus; v. 9. Febr. 1878 § 101 des Prot. Durch 
Bnndesrathsbeschlus; v. 7. Juli 1881 (Zentralbl. d. Reichs 1881 279) wurde für das 
Muster 14 zum Bundesrathsbcschlus; von 1878 ein neues Formular angeordnet und wurden 
neue Vorschriften für den Jahresbericht gegeben. 
*) Fällt weg nach Bundesrathsbeschlus; v. 28. Juni 1883. (Zentralblatt des Reichs 
1883 S. 237.) 
3 ) Fällt weg nach Bundesrathsbcschlus; v. 7. Nov. 1875. Dagegen werden im Zentral 
blatt des Reichs monatlich diese Uebersichten veröffentlicht. 
*) Bundesrathsbeschluf; v. 21. März 1882 (Zentralbl. des Reichs 1882 S. 155).
	        
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