Statistik der Verwaltung und des Waarenverkehrs.
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1. Eine Uebersicht über die Zahl der Tabackpflanzer und den
Flächeninhalt der mit Taback bepflanzten Grundstücke bis 1. Ok
tober des Erntejahres. Zugleich ist eine Abschrift dem Statistischen
Amte direkt zuzllsenden.
2. Eine Uebersicht über den Tabackbau und die Ergebnisse der
Taback ernte bis 1. Febr. des auf das Erntejahr folgenden Jahres.
3. Eine solche über die Besteuerung des inländischen Tabacks
bis 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres.
4. Eine weitere über die Ein- und Ausfuhr von Taback bis 1. Sept,
des alls die Ernte folgenden Jahres.
5. Endlich eine solche über die Einnahmen ans der Besteuerung
des Tabacks bis 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres.
Die Direktivbehörden fertigen nach Muster 2—5 Uebersichten von der
selben Einrichtung für ihre Bezirke nach Hauptamtsbezirken und senden die
selben innerhalb 4 Wochen nach den Einsendefristen der Hauptämter nebst
einer Denkschrift, welche die in § 4 Nr. 1—7 der Anleitung ausgeführten
Punkte erörtert, an das Statistische Amt ein. Den Uebersichten Muster 2 ist
je eine Abschrift der hauptamtlichen Uebersichten Nr 2 beizulegen.
14. Eine Uebersicht über die Branntweinbrennereien und Brannt
weinbesteuern ng,
15. eine Nach Weisung d er Brennereien nach Maßgabe der Betriebs
einrichtung,')
16. eine Uebersicht der Brauereien und über die Bierbesteuerung,
17. desgleichen über die Einnahmen von Zöllen und Verbrauchs
steuern.
U Außerdem jährlich nur von den Hauptämtern und Direktiv
behörden allein
1. eine Uebersicht über das in den freien Verkehr gesetzte und aus
geführte Salz,
2. eine Nachweisnng der Einnahmen an Zöllen und gemein
schaftlichen Verbrauchssteuern in der Zeit vom 1. Januar bis zum
Schlüsse des betreffenden Jahres?)
6. Ferner monatlich von den Hauptämtern und Direktiv
behörden
eine Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen
Verb ranchs steuern in der Zeit vom 1. Januar bis Ende des betreffenden
Monats?)
I). Und vom Statistischen Amte allein
1. halbmonatlich eine durch den Reichsanzeiger zu veröffentlichende
Uebersicht über die mit Anspruch ans Steuer- und Zollvergütung abge
fertigten Z u ck e r m e n g e n, 4 )
') Gelindert durch Bundesrathsbeschlus; v. 9. Febr. 1878 § 101 des Prot. Durch
Bnndesrathsbeschlus; v. 7. Juli 1881 (Zentralbl. d. Reichs 1881 279) wurde für das
Muster 14 zum Bundesrathsbcschlus; von 1878 ein neues Formular angeordnet und wurden
neue Vorschriften für den Jahresbericht gegeben.
*) Fällt weg nach Bundesrathsbeschlus; v. 28. Juni 1883. (Zentralblatt des Reichs
1883 S. 237.)
3 ) Fällt weg nach Bundesrathsbcschlus; v. 7. Nov. 1875. Dagegen werden im Zentral
blatt des Reichs monatlich diese Uebersichten veröffentlicht.
*) Bundesrathsbeschluf; v. 21. März 1882 (Zentralbl. des Reichs 1882 S. 155).