Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Statistik  der  Verwaltung  und  des  Waarenverkehrs.

197

1.  Eine  Uebersicht  über  die  Zahl  der  Tabackpflanzer  und  den
Flächeninhalt  der  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  bis  1.  Oktober ­
  des  Erntejahres.  Zugleich  ist  eine  Abschrift  dem  Statistischen
Amte  direkt  zuzllsenden.
2.  Eine  Uebersicht  über  den  Tabackbau  und  die  Ergebnisse  der
Taback  ernte  bis  1.  Febr.  des  auf  das  Erntejahr  folgenden  Jahres.
3.  Eine  solche  über  die  Besteuerung  des  inländischen  Tabacks
bis  1.  September  des  auf  die  Ernte  folgenden  Jahres.
4.  Eine  weitere  über  die  Ein-  und  Ausfuhr  von  Taback  bis  1.  Sept,
des  alls  die  Ernte  folgenden  Jahres.
5.  Endlich  eine  solche  über  die  Einnahmen  ans  der  Besteuerung
des  Tabacks  bis  1.  September  des  auf  die  Ernte  folgenden  Jahres.
Die  Direktivbehörden  fertigen  nach  Muster  2—5  Uebersichten  von  derselben ­
  Einrichtung  für  ihre  Bezirke  nach  Hauptamtsbezirken  und  senden  dieselben ­
  innerhalb  4  Wochen  nach  den  Einsendefristen  der  Hauptämter  nebst
einer  Denkschrift,  welche  die  in  §  4  Nr.  1—7  der  Anleitung  ausgeführten
Punkte  erörtert,  an  das  Statistische  Amt  ein.  Den  Uebersichten  Muster  2  ist
je  eine  Abschrift  der  hauptamtlichen  Uebersichten  Nr  2  beizulegen.
14.  Eine  Uebersicht  über  die  Branntweinbrennereien  und  Branntweinbesteuern ­
  ng,
15.  eine  Nach  Weisung  d  er  Brennereien  nach  Maßgabe  der  Betriebseinrichtung,') ­

16.  eine  Uebersicht  der  Brauereien  und  über  die  Bierbesteuerung,
17.  desgleichen  über  die  Einnahmen  von  Zöllen  und  Verbrauchssteuern. ­

U  Außerdem  jährlich  nur  von  den  Hauptämtern  und  Direktivbehörden ­
  allein
1.  eine  Uebersicht  über  das  in  den  freien  Verkehr  gesetzte  und  ausgeführte ­
  Salz,
2.  eine  Nachweisnng  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen ­
  Verbrauchssteuern  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum
Schlüsse  des  betreffenden  Jahres?)
6.  Ferner  monatlich  von  den  Hauptämtern  und  Direktivbehörden ­

eine  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
Verb  ranchs  steuern  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  Ende  des  betreffenden
Monats?)
I).  Und  vom  Statistischen  Amte  allein
1.  halbmonatlich  eine  durch  den  Reichsanzeiger  zu  veröffentlichende
Uebersicht  über  die  mit  Anspruch  ans  Steuer-  und  Zollvergütung  abgefertigten ­
  Z  u  ck  e  r  m  e  n  g  e  n, 4 )

')  Gelindert  durch  Bundesrathsbeschlus;  v.  9.  Febr.  1878  §  101  des  Prot.  Durch
Bnndesrathsbeschlus;  v.  7.  Juli  1881  (Zentralbl.  d.  Reichs  1881  279)  wurde  für  das
Muster  14  zum  Bundesrathsbcschlus;  von  1878  ein  neues  Formular  angeordnet  und  wurden
neue  Vorschriften  für  den  Jahresbericht  gegeben.
*)  Fällt  weg  nach  Bundesrathsbeschlus;  v.  28.  Juni  1883.  (Zentralblatt  des  Reichs
1883  S.  237.)
3 )  Fällt  weg  nach  Bundesrathsbcschlus;  v.  7.  Nov.  1875.  Dagegen  werden  im  Zentralblatt ­
  des  Reichs  monatlich  diese  Uebersichten  veröffentlicht.
*)  Bundesrathsbeschluf;  v.  21.  März  1882  (Zentralbl.  des  Reichs  1882  S.  155).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.