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schiedenartigsten Gelegenheiten, wir erwähnen hier nur der
Verhandlungen über die Donauschifffahrts-Acte, immer
trat ein gegen uns bestehendes Uebelwollen zu Tage.
Dies zeigte sich auch in dem seitens der rumänischen
Staatsbahnen abgeschlossenen deutsch-rumänisch en Verbandstarife,
der vom 1. März 1883 bis 30. October 1884
in Geltung war. Ihm zufolge wurde von den entferntesten
Orten Deutschlands billiger nach Rumänien verfrachtet, als
von Oesterreich aus! Der Antheil unseres Staates am Importe
nach Rumänien sank in kaum einem Jahre unter der Wirkung
dieses Tarifes von 50*03 Procent auf 4*2*78 Procent. Erst
als es fast schon, zu spät war, gestalteten sich die Einwirkungen
seitens unserer Regierung genügend entschieden, um
in Bukurest zur Umkehr zu veranlassen. Gegenwärtig ist
nun die Sachlage wieder insoferne schwierig für die Interessen
der mit der Industrie mindestens gleich berücksichtigungswerthen
Landwirtschaft, dass unsere beiderseitigen Regierungen,
aus Rücksichten der auswärtigen Politik, schon von
vornherein zur Nachgiebigkeit geneigt sind. Dazu kommt,
dass sie auch noch von den Industriellen bestürmt werden,
ihren Vortheil mit Hintansetzung der vitalen Interessen der
österreichischen Landwirthschaft zu fördern. Eine nachgiebige
Regierung, noch dazu unter dem Einflüsse der Pressorgane
von Fabrikanten, die das Wohl der Gesammtwirthschaft in
der Erfüllung ihrer Specialwünsche sehen: dieser gegenüber
ein Staat wie Rumänien, der seinen Vortheil energisch verfolgt
und der wohl weiss, dass er Vieles erlangt, wenn er
Unmögliches fordert! Dieses „Vorschlägen” (sonst nur in
gewissen kaufmännischen Kreisen usuell) ist auch ein Element
der rumänischen Handelspolitik.
Wir verweisen hier auf den lediglich das „Bangemachen”
der gläubigen Leser der grossen Wiener Tagesblätter
bezweckenden autonomen Zolltarif, den Rumänien
neuestens in Vorschlag gebracht hat. So ist proponirt für
Zucker pro 100 leg 50 Fres, (bisher 20 Fres.)
Bier 100 „ 30 .. .. 15 „