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seuchung dieser Staaten nicht importiren liess, andererseits
das Fleisch aus denselben im frischen oder eingesalzenen
Zustande einzuführen erlaubte, welches notorisch ebenso
infectionsgefährlich ist, so liegt darin eine grobe Inconsequenz,
eine Inconsequenz, die nur jener der Zulassung des Schafe-
und Ziegenimportes aus beiden Staaten an die Seite zu
stellen ist.
Es ist ja kaum glaublich, dass man Schafe über die
Grenze lässt, wenn man Rindern den Eingang verwehrt. Das
Vliess der Schafe gerade ist es, welches bei seiner Dichte
das Contagium lange infectionsfähig erhält*, Schafe, die selbst
nicht einmal pestkrank sind, können die Seuche auf weite
Strecken auf diesem Wege verbreiten. (Roll a. a. O., S. 97 if.
Aehnlich, wenn auch nicht in so hohem Grade, verhält
es sich mit der Ziege, auch sie ist der Rinderpest nicht)
blos selbst ausgesetzt, sondern sie kann dieselbe auch auf
andere Wiederkäuer (Rinder oder Schafe) übertragen.
Wenn nun, wie erwähnt, unsere Regierung und die
jenige Ungarns den Schaf- und Ziegenimport trotzdem con-
cediren, so beweist dies eine solche Lauheit, dass wir uns
vielleicht gar nicht wundern oder beklagen sollten, wenn
uns nun seitens Rumäniens noch mehr abgefordert wird: die
Eröffnung der Grenze für sein Hornvieh!
Rumänien braucht schliesslich für das Wohl der öster
reichischen Viehzucht nicht besorgter zu sein als Oesterreich
selbst. Dass wir aber hierin kein Zugeständniss machen
dürfen, das glauben wir genügend nachgewiesen zu haben.
Die Erfüllung dieser Forderung Rumäniens würde unsere
Viehzucht einer ernsten Gefahr aussetzen und auch unseren
gesammten, Viehexport nach den westeuropäischen Staaten
unterbinden, da dieselben im Augenblicke, wo wir Rumänien
die Grenze öffnen, uns ihr Gebiet verschliessen würden.
Die zweite Forderung Rumäniens betrifft die Zollgebühr
für seinen Getreideimport nach Oesterreich-Ungarn.
Wenn wir über den Viehimport Rumäniens frank und
frei zur Tagesordnung übergehen konnten, ohne darum