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Eingangszoll seitens Oesterreich-Ungarns belastet werden
soll. Wir andererseits hören diese Forderung im selben Augen
blicke, wo die Volksvertretung beider Reichshälften eine
Gesetzvorlage berathen und genehmigen soll, die ganz nam
hafte Schutzzölle für unser Getreide, Mehl und die Mahl-
producte verfügt. Diese Schutzzölle können füglich nur
dann im Ernste gemeint sein, wenn man sie bei den
Ländern an wendet, die wirklich Getreide nach
Oesterreich exportiren. Es wäre absurd, sie gegenüber
Deutschland oder Grossbritannien, bekanntlich regelmässigen
Getreide Importländern, anzuwenden. Wenn nun Rumänien
das Recht der Meistbegünstigung auch für seinen Getreide
export nach Oesterreich erhält, so würde dies die Zollfrei
heit bedingen, da wir ja in Handelsverträge mit gewissen,
z. B. den genannten Ländern, Getreidezölle gar nicht auf
zunehmen haben werden. Die Absicht, die den beantragten
Schutzzöllen für Getreide zu Grunde liegt, wäre also that-
sachhch im selben Augenblicke, wo wir Rumäniens Forde
rung erfüllen, vereitelt. Diese Schutzzollsätze sollen ja nicht
blos für den Fall des Zollkrieges mit einem Staate dienen,
sie sind vielmehr bestimmt, sich dem Organismus der staat
lichen Schutzmassregeln, die im Interesse unserer harr be
drängten Landwirtschaft bereits getroffen oder erst geplant
sind, harmonisch einzufügen.
Demgemäss wird es nur nöthig sein, diese Schutzzölle
im Allgemeinen zu motiviren. Ist dies erfolgt, dann wird
man auch ihre systematische Anwendung und damit auch
die Abweisung der bezüglichen Forderung Rumäniens ver
langen können.
Wir wollen hier nicht auf die überseeische, an Gebiet
immer mehr zunehmende Concurrenz hindeuten. Darüber
ist bereits so viel gesagt und geschrieben worden, dass jedes
Wort überflüssig ist.
hassen wir vielmehr die Exportziffern unseres öster
reichisch-ungarischen Getreides ins Auge, so ergeben sich
genug Belege für die Opportunität der neuen Getreideschutz-