VI. Deutsche Diesseitsreligion '
; icht nach Ausfüllung der Leere empfinden, wie sie selbst sie
. 1den haben.
§ nicht nur das, jeder Glaube, wenn er nur echt und ehrlich
B . kt das Recht, Achtung zu fordern auch von denen, die ihn
' S eilen. Auch die deutsche Diesseits-Religion, der Glaube an
utschen Staat, hat das Recht, Achtung für sich zu fordern
venn er kann, diese Achtung zu erzwingen, wo sie ihm
'n q1 wird.
haben die Griechen und die Römer an ihren Staat geglaubt,
s — während die staatliche Erziehung im Zeichen des humani-
| Gymnasiums stand – als unerreichte Vorbilder gerühmt
t. Wär’ es nicht an der Zeit, mit ihrer Nachfolge endlich
u machen?
grundlegende Satz des Glaubens an den deutschen Staat ist
aß er das deutsche Ich als Selbstzweck, oder gar als Mittel
ißerdeutsche oder gar feindliche Zwecke verneint.
em er das Ich als Selbstzweck verneint, erhebt er es auf
ite Grundlage gemeinverbindlicher Sittlichkeit. Das sittliche
In beginnt da, wo das Ich nicht mehr um seiner selbst
sondern um einer Sache willen so handelt, wie es handeln
issen glaubt. Diese Sache, worauf alles Handeln des Ichs,
t oder unbewußt, bezogen sein soll, ist der Staat, die
form der deutschvölkischen Schicksalsgemeinschaft. Nicht der
. y. als mehr oder minder allgemeiner Begriff, sondern der
ige und gegenwärtige Staat, der Organismus, der dem deut-
Ich gegeben ward als Mittel, um dadurch für die Menschheit
ken. So und nicht anders vermögen wir Menschen der Gegen-
Kants kategorischen Imperativ zu verstehen.
! notwendige „„Stoffwechsel‘“ im Organismus Staat vollzieht
erart, daß immer neue Massen von Ichs aus ‘dem Zeitlosen
ie Zeitlichkeit eintreten ~ während andere Massen aus seiner
! Ahkeit ausscheiden, in die Ewigkeit, ins Jenseits oder wie die
telnden Bezeichnungen alle heißen, womit das lebende Ich in
t "seine Unkenntnis des großen Rätsels bezeugt, dem es
enlebt.
se stetige Selbsterneuerung, durch den Eintritt neuer Massen-
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