Full text: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Und wenn selbst keine Zunahme des Getreideimportes 
nach Oesterreich-Ungarn zu verzeichnen wäre, so müssten 
wir doch aus dem rapiden Sinken unseres Exportes 
schliessen, dass der Aussenhandel unseres Reiches bezüglich 
des Getreides eine ganz elementare Veränderung erfahren 
hat, sein Charakter ist im Zeiträume kaum eines Decenniums 
ein ganz anderer geworden. 
Das Getreide, das früher (bis zur Aera der Getreide 
zölle der Nachbarstaaten) nach Oesterreich-Ungarn importirt 
wurde, blieb nicht bei uns, unser Getreideimport war in 
den früheren Jahren mehr weniger zugleich auch unser 
Getreidetransit und ein Theil des Transites war immer 
identisch mit unserem Import. Jetzt aber hat dieses ein 
geführte Getreide seinen Transitcharakter abgestreift, es kann 
nicht mehr so rentabel exportirt werden, es transitirt 
darum nicht mehr, sondern es bleibt bei uns. 
Man gibt für Zucker und Spiritus Steuerrestitutionen, falls 
sie exportirt werden, und dieselben bilden bei dem jetzigen 
Modus ihrer Ertheilung eine staatliche Exportprämie. 
Würde Oesterreich-Ungarn auf den Wunsch Rumäniens ein- 
gebpn, würde rumänisches Getreide zollfrei über unsere 
Grenze treten können, so wäre damit das Widerspiel der 
Exportprämie geschaffen: Die Importprämie! 
Diese „Importprämie” für das ausländische Getreide be 
stände nicht etwa in einer vom Staatsschätze zu leistenden 
Zahlung, sie würde vielmehr direct von der Bevölkerung 
— in erster Linie von den landwirtschaftlichen Gross- und 
Kleinunternehmern — bestritten werden. Wir glauben, diese 
„Importprämie” würde, so gross auch die Beträge der 
Exportprämien waren oder noch sein werden, von weit 
empfindlicheren Folgen für den Wohlstand der Bevölkerung 
Oesterreich-Ungarns sein, als jene Steuerrestitutionen für 
den Staatssäckel! 
Im Bisherigen haben wir ausführlich dargelegt, warum 
wir beide Forderungen Rumäniens für indiscutabel halten. 
Wir protestirten gegen den Wunsch nach Wiedereröffnung
	        
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