Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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kürzere  Strecke  verladen  wurde,  4  fl.  69  kr.  bemessen  war,
so  liegt  in  diesem  durch  nichts  gerechtfertigten  Plus  von
1  fl.  67  kr.  eine  dem  Handel  Deutschlands  gewährte  Importprämie. ­
  Monstra  dieser  Art  führt  uns  der  erste  Theil  des
Eisenbahntarif-Enquete-Berichtes  vom  Jahre  1882  in  überreicher ­
  Zahl  vor.
Rumänien  und  Oesterreich-Ungarn,  beide  Staaten  haben
ein  ausgedehntes  Netz  von  Staatsbahnen.  Diesem  Umstande
verdanken  sie  es,  mit  dem  Vollgewichte  ihres  staatlichen  Einflusses ­
  ihrer  Handelspolitik  auf  auch  dem  Eisenbahntarifsgebiete
zum  Durchbruch  verhelfen  zu  können.  Weil  also  Rumänien
die  Macht  hat,  Tarife  seiner  Eisenbahnen  so  zu  regeln,  können
wir  auch  die  uns  hier  geeignet  scheinenden  Forderungen
stellen.
Mit  dem  Zollvertrage  zugleich  muss  eine  Eisenbahntarifsconvention ­
  abgeschlossen  werden,  eine  Convention,
in  der  sich  beide  Staaten  auch  für  ihre  Verbandstarife  gegenseitig, ­
  um  es  mit  einem  concisen  Ausdrucke  zu  sagen,  die
Meistbegünstigung  zusichern.
Rumäniens  Bahnen  werden  demzufolge  mit  keinem
Staate  einen  solchen  Verbandstarif  einzugehen  haben,  der
längere  Strecken  absolut  niedriger  tarifirt,  als  die  kürzeren
Relationen  von  Oesterreich-Ungarn  nach  Rumänien.  Rumänien
wird  es  freistehen,  mit  anderen  Staaten,  seien  sie  ihm  auch
entlegener  als  wir,  niedrigere  Verbandstarife  abzuschliessen.
Das  Recht  der  Meistbegünstigung  hinsichtlich  der  Frachttarife ­
  wird  unseren  Verbandstarif  mit  Rumänien  dann  um
ebensoviel  ermässigen.
Diese  Bestimmung,  für  das  Transportwesen  beider
Länder  verbindlich,  wird  auch  dem  abzuschliessenden  Handelsverträge ­
  erst  die  rechte  Wirkung  gewährleisten.  Nur  von
ihr  begleitet  kann  der  Conventionalzolltarif  die  gehofften
Früchte  für  beide  Staaten  bringen.
Im  anderen  Falle  aber  ist  derselbe  abhängig  von  der
Tarifpolitik  in  den  Bureaux  der  Eisenbahndirectionen,  sein
Glück  und  Segen  bleibt  abhängig  von  diesen  Factoren!
            
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