Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

für  die  Invalidenversicherung  rechnen.  Diese  erhalten  mit  dem  Eintritt ­
  ihrer  Invalidität  eine  fortlaufende  Unterstützung  bis  zum  Beginn
ihres  56.  Lebensjahres,  denn  mit  diesem  Jahre  beginnt  die  Zahlung
der  Altersrente  und  mit  dem  Empfange  dieser  Rente  hört  die  cventl.
bezogene  Jnvaliden-Unterstützung  auf.
Nach  der  obigen  Erläuterung  des  Begriffs  der  Invalidität  beschränkt ­
  sich  die  Jnvaliden-Unterstützung  nur  auf  dauernd
Arbeitsunfähige,  es  werden  hiernach  alle  nur  zeitweise  arbeitsunfähig ­
  gewordenen  Arbeiter  von  unserer  Invalidenversicherung  ausgeschlossen. ­
  Diese  müssen  von  ihren  Arbeitgebern,  wenn  sie  in
deren  Dienst  durch  Unfall  oder  in  Folge  einer  schweren  Krankheit  eine
Schwächung  ihrer  Kraft  erlitten  haben,  sonst  von  der  Gemeinde
so  lange  mit  einer  ihrer  Leistungsfähigkeit  entsprechenden  Arbeit  beschäftigt ­
  werden,  bis  sie  entweder  völlig  arbeitsunfähig  d.  h.  invalide
und  in  diesem  Falle  von  der  Jnvaliden-Versicherung  unterstützt  werden,
oder  bis  sie  das  56.  Lebens-  resp.  Renten-Empfangsjahr  erreicht
haben.  Durch  diese  Einschränkung  wird  die  Zahl  der  Invaliden
wesentlich  ermäßigt,  und  wenn  wir  annehmen,  daß  die  Mehrzahl  der
Unfälle  durch  Maschinenkraft  entsteht  und  daß  diese  durch  das  Unfallversicherungsgesetz ­
  geschützt  werden,  so  bleiben  für  die  Invalidenversicherung ­
  außer  den  Folgen  von  schweren  Krankheiten  nur  solche
Jnvaliditütsfülle  übrig,  welche  durch  den  Hnfschlag  von  Pferden,  den
Hörnerstoß  von  Stieren,  durch  Sturz  von  Pferden  oder  vom  Wagen
mit  durchgehenden  Pferden,  durch  Herabfallen  vom  Heuboden,  von
den  Treppen,  aus  den  Fenstern,  oder  durch  die  Axt  beim  Holzschlagen,
oder  beim  Umfallen  von  Baumstämmen,  durch  unglückliche  Flintenschüsse
auf  der  Jagd,  bei  Rettungsversuchen  aus  dem  Feuer,  oder  Wasser
u.  s.  w.  —  kurz  Unfälle,  'wie  sie  in  der  Land-  und  Forstwirtschaft,
Gärtnerei,  Fischerei,  Jagd  und  beim  Gesinde  hier  und  dort  vorkommen.
Eine  Invaliditäts-Statistik  dieser  Arbeiter  ist  nicht  vorhanden.
Aber  wenn  sie  auch  vorhanden  wäre,  so  könnten  wir  doch  ihre  lediglich
aus  Krankheits-  und  Unglücksfällen  hervorgehenden  Zahlen  nicht  in
gleicher  Weise,  wie  bei  der  Sterblichkeit,  welche  nach  einem  Naturgesetz
für  jeden  Jahrgang  nahezu  gleichbleibende  Ergebnisse  nachweist,  als  zuverlässige ­
  Grundlagen  verwerten,  um  die  Beiträge  der  Arbeiter  und
Arbeitgeber  endgiltig  festzustellen.  Eine  Invaliditäts-Statistik  der  Arbeiter
kann  daher  nur  annähernd  als  Anhalt  dienen  und  einen  solchen
Anhalt  erlangen  wir  erst  mehrere  Jahre  nach  dem  Erlaß  eines  Gesetzes
über  die  Jnvaliden-Versicherung.
Um  jedoch  bis  dahin  keine  willkürlichen  Zahlen  für  die  Berechnungen ­
  der  Beitrüge  annehmen  zu  müssen,  wollen  wir  „die  Unfall-Statistik
  des  Deutschen  Reichs  nach  der  Aufnahme  vom  Jahre  1881"*
zu  Grunde  legen,  obgleich  dieselbe  n  ur  industrielle  Arbeiter  einschließt.
Sollten  ihre  Ergebnisse  als  ein  zu  großer  Maßstab  für  ländliche
Arbeiter  erscheinen,  so  gewinnen  wir  doch  selbst  ans  der  Zugrundelegung
dieser  Zahlen  die  Ueberzeugung,  daß  die  Beiträge  unter  10141522Mit-*

  Bearbeitet  von  T.  Bö  di  ter,  Geheimen  Regierungsrat  uiib  vortragendem
Rat  im  Reichsamt  des  Innern.  Veröffentlicht  in  Band  L.  111  der  Statistik  des
Deutschen  Reichs.
            
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