Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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nicht  gekannt  hat,  —  steht  jetzt  gleichfalls  vor  einer  Reform  seiner
Armengesetzaebung.  Diese  soll  jedoch,  im  Gegensatz  zur  englischen  Reform,
unsere  Arbeiter  und  Arbeitgeber  zur  Selbsthülfe  resp.  zur  Aufbringung
von  63  Millionen  Mark  jährlich  heranziehen  und  von  der  Gesamtheit
der  Nation  nur  eine  ergänzende  Beihülfe  von  19  Millionen  Mark
jährlich  beanspruchen,  —  aber  für  die  Übergangszeit  bis  zur  praktischen ­
  Ausführung  dieser  Reform  steht  das  Reich  vor  der  Frage:
ob  das  einmalige  Opfer  von  240  Millionen  und  außerdem  die
auf  4  Jahrzehnte  beschränkte  Beihülfe  von  rund  5  resp.  10*  Millionen ­
  Mark  einen  zu  hohen  Preis  bilden  für  die  Ziele,  welche
mit  diesen  Opfern  noch  zu  unseren  Lebzeiten  erreicht  werden
können?
Die  Ziele  sind  folgende:
Die  Alters-  und  Jnvalidcn-Bersicherung  vermindert
in  Gemeinschaft  mit  den  beiden  anderen  sozialen  Gesetzen ­
  die  Zahl  der  Hülfsbedürftigen  im  Reich  um
weit  über  4  Millionen  und  macht  es  dadurch  den  Gemeinden ­
  möglich,  andere  Zweige  der  Armenpflege  zu
vervollkommnen,  —  sic  beseitigt  die  Ursache  des  Bagabondierens
  und  Bettelns  aller  durchs  Alter  und
Invalidität  unterstützungsbedürftig  gewordenen  Arbeiter, ­
  resp.  bindet  sie  an  ihren  heimatlichen  Wo  hnsitz,
  —  sie  nötigt  und  gewöhnt  jugendliche  Arbeiter
zur  Sparsamkeit  resp.  Mäßigkeit,  —  sic  erfüllt  die
Alten  und  Invaliden  mit  Dankbarkeit  und  ihre
Kinder  mit  doppelter  Liebe  und  Treue  für  Kaiser
und  Reich,  fiir  König  und  Vaterland,  denn  sic  einigt
das  deutsche  Reich  auch  in  der  Gesetzgebung  für
Hülfsbedürftige  und  wird  für  sein  Gemeinwesen
und  seine  Kultur  eine  der  wohlthätigsten  Einrichtungen
unseres  Jahrhunderts,  das  großartigste  Werk  der
Nächstenliebe.
Wir  schließen  mit  dem  Wunsche,  welchen  Seine  Majestät  der
Kaiser  nach  beendigtem  Kriege  in  seiner  ersten  Thronrede  vom  21.  März
1871  aussprach:
„Möge  die  Wiederherstellung  des  deutschen  Reichs  für  die
„deutsche  Nation  auch  nach  Innen  das  Wahrzeichen  neuer
„(prüfte  sein."

*  Bergt.  Beilage  No.  XI.
            
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