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Frauen bilden ein Kapital von 1 012 268 Mark, welches in 32 Jahren Zins
aus Zins 4 vom Hundert gerechnet 3 414 582 Mark giebt.
Hiernach erhält die Rentenversicherung jedes Jahr:
von dcit verstorbenen männlichen Mitgliedern Gl7 819 Mark
von den verstorbenen unvcrhcirateteit weiblichen Mitgliedern 32 612 „
Summa 670 461 Mark
folgleich in 37 Jahren Zins auf Zins 4 vom Hundert .... 24807037 Mark
Außerdem von den verstorbenen verheirateten weiblichen Mitgliedern 3 414 582
zusammen L8LLl 638 Mark.
Am. V.
Wort) Kretschmann's finanziellen Berechnungen, welchen die Tabellen der
politischen Arithmetik von Professor Bleib treu zu Grunde liegen, kann
1. für jedes männliche Mitglied eine Rente von 108 Mark fortlaufend gezahlt
werden, wenn der jährliche Beitrag für dasselbe 9,47 Mark beträgt, von welchen
3 Mark der Arbeiter, 3 Mark der Arbeitgeber und 3,47 Mark das Reich zahlt.
Die Zahl dieser Mitglieder beträgt 6 700 000, daher ist für dieselben chhrlich
die Summe von 6 700 000 X 9,47 — 63 449 000 Mark erforderlich.
2. Für jedes unverheiratete weibliche Mitglied, welches eine jährliche Rente von
108 Mark erhalten soll, ist ein jährlicher Beitrag von 10,67 Mark erforderlich,
von ivelchcn 3 Mark die Arbeiterin, 3 Mark ihr Arbeitgeber und 4,67 Mark
das Reich zahlt. Die Zahl dieser Mitglieder beträgt 670 000, daher ist für
dieselben jährlich eine Summe von 670 000 X 10,67 Mark — 7 148 900 Mark
erforderlich.
3. Für die 6 Millionen verheirateten weiblichen Mitglieder, welche nach dem
Tode ihrer Männer eine Witwen Rente von 72 Mark erhalten sollen, ist jährlich
eine Summe von 6 074 675 Mark erforderlich. Diese Summe seht sich zusammen
aus den von ihneit vor der Verheiratung gezahlten Beiträgen von 4 671 400 Mark
und einem Reichs-Zuschuß von 1 403 275 Mark.
4. die Ausfälle an Beiträgen siir 7 370 000 beitragspflichtiger Mitglieder iverden
auf jährlich 4 790 500 Mark berechnet.
5. Die Verwaltungskosten werden auf 1 380 000 Mark berechnet.
Die Gesamtsumme beträgt also
82843 075 Mark.
Am. VI.
Bon den 13 370 000 Mitgliedern ist eilt großer Teil zeitweise von der Beitrags
zahlung befreit, nämlich
a ) alle männlichen Mitglieder während der Erfüllung ihrer dreijährigen Militair-
Dienstpflicht, rund 200 000 jährlich,
b) alle weiblichen Mitglieder nach ihrer Verheiratung, im ganzen 6 000 000.
bleiben also nur 7 170 000 Mitglieder, welche fortlaufend 3 Mark zahlen.
Dazu kommen ihre Arbeitgeber, gleichfalls mit 3 Mark, macht zusammen 6 Mark,
mithin bilden die Beiträge dieser 7 170 000 X 6 die Summe von 43 020 000 Mark.
Die unter b) erwähnten weiblichen Mitglieder, o Millionen, zahlen bis zum
Jahre ihrer Verheiratung, ivclchc zwischen ihrem 19. und 27. Lebensjahre zu erfolgen
pflegt, im Durchschnitt 16 Mark und ihre Arbeitgeber 9 Mark, zusammen 25 Mark.
Nehmen wir nun von diesen gewöhnlichen 9 Heiratsjahren das 23. Lebensjahr als
Durchschnittsjahr an. Bon den 6 Millionen stehen nach der Sterblichkeitstafel 166 856
im 23. Lebensjahr. Die Beiträge dieser Personen und ihrer Arbeitgeber betragen
also 186 836 X 25 — 4671400 Mark.
Beide Summen zusammen ergeben 43 020 000 + 4 671 400 =
47 691 400 Mark
Dies ist das Kapital, welches die Selbsthülfe jährlich ausbringt.
Am. VII.
Wenn durch Selbsthülfe 47 691 400 Mark ausgebracht werden sollen, so muß
nach der vorigen Berechnung der Arbeiter 3 Mark und der Arbeitgeber 3 Mark, beide
zusamnien 6 Mark jährlich beitragen, wenn aber von jedem dieser beiden '/« mehr