Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Frauen  bilden  ein  Kapital  von  1  012  268  Mark,  welches  in  32  Jahren  Zins
aus  Zins  4  vom  Hundert  gerechnet  3  414  582  Mark  giebt.

Hiernach  erhält  die  Rentenversicherung  jedes  Jahr:
von  dcit  verstorbenen  männlichen  Mitgliedern  Gl7  819  Mark
von  den  verstorbenen  unvcrhcirateteit  weiblichen  Mitgliedern  32  612  „
Summa  670  461  Mark
folgleich  in  37  Jahren  Zins  auf  Zins  4  vom  Hundert  ....  24807037  Mark
Außerdem  von  den  verstorbenen  verheirateten  weiblichen  Mitgliedern  3  414  582

zusammen  L8LLl  638  Mark.

Am.  V.
Wort)  Kretschmann's  finanziellen  Berechnungen,  welchen  die  Tabellen  der
politischen  Arithmetik  von  Professor  Bleib  treu  zu  Grunde  liegen,  kann
1.  für  jedes  männliche  Mitglied  eine  Rente  von  108  Mark  fortlaufend  gezahlt
werden,  wenn  der  jährliche  Beitrag  für  dasselbe  9,47  Mark  beträgt,  von  welchen
3  Mark  der  Arbeiter,  3  Mark  der  Arbeitgeber  und  3,47  Mark  das  Reich  zahlt.
Die  Zahl  dieser  Mitglieder  beträgt  6  700  000,  daher  ist  für  dieselben  chhrlich
die  Summe  von  6  700  000  X  9,47  —  63  449  000  Mark  erforderlich.
2.  Für  jedes  unverheiratete  weibliche  Mitglied,  welches  eine  jährliche  Rente  von
108  Mark  erhalten  soll,  ist  ein  jährlicher  Beitrag  von  10,67  Mark  erforderlich,
von  ivelchcn  3  Mark  die  Arbeiterin,  3  Mark  ihr  Arbeitgeber  und  4,67  Mark
das  Reich  zahlt.  Die  Zahl  dieser  Mitglieder  beträgt  670  000,  daher  ist  für
dieselben  jährlich  eine  Summe  von  670  000  X  10,67  Mark  —  7  148  900  Mark
erforderlich.
3.  Für  die  6  Millionen  verheirateten  weiblichen  Mitglieder,  welche  nach  dem
Tode  ihrer  Männer  eine  Witwen  Rente  von  72  Mark  erhalten  sollen,  ist  jährlich
eine  Summe  von  6  074  675  Mark  erforderlich.  Diese  Summe  seht  sich  zusammen
aus  den  von  ihneit  vor  der  Verheiratung  gezahlten  Beiträgen  von  4  671  400  Mark
und  einem  Reichs-Zuschuß  von  1  403  275  Mark.
4.  die  Ausfälle  an  Beiträgen  siir  7  370  000  beitragspflichtiger  Mitglieder  iverden
auf  jährlich  4  790  500  Mark  berechnet.
5.  Die  Verwaltungskosten  werden  auf  1  380  000  Mark  berechnet.
Die  Gesamtsumme  beträgt  also
82843  075  Mark.

Am.  VI.
Bon  den  13  370  000  Mitgliedern  ist  eilt  großer  Teil  zeitweise  von  der  Beitragszahlung ­
  befreit,  nämlich
a )  alle  männlichen  Mitglieder  während  der  Erfüllung  ihrer  dreijährigen  Militair-Dienstpflicht,
  rund  200  000  jährlich,
b)  alle  weiblichen  Mitglieder  nach  ihrer  Verheiratung,  im  ganzen  6  000  000.
bleiben  also  nur  7  170  000  Mitglieder,  welche  fortlaufend  3  Mark  zahlen.
Dazu  kommen  ihre  Arbeitgeber,  gleichfalls  mit  3  Mark,  macht  zusammen  6  Mark,
mithin  bilden  die  Beiträge  dieser  7  170  000  X  6  die  Summe  von  43  020  000  Mark.
Die  unter  b)  erwähnten  weiblichen  Mitglieder,  o  Millionen,  zahlen  bis  zum
Jahre  ihrer  Verheiratung,  ivclchc  zwischen  ihrem  19.  und  27.  Lebensjahre  zu  erfolgen
pflegt,  im  Durchschnitt  16  Mark  und  ihre  Arbeitgeber  9  Mark,  zusammen  25  Mark.
Nehmen  wir  nun  von  diesen  gewöhnlichen  9  Heiratsjahren  das  23.  Lebensjahr  als
Durchschnittsjahr  an.  Bon  den  6  Millionen  stehen  nach  der  Sterblichkeitstafel  166  856
im  23.  Lebensjahr.  Die  Beiträge  dieser  Personen  und  ihrer  Arbeitgeber  betragen
also  186  836  X  25  —  4671400  Mark.
Beide  Summen  zusammen  ergeben  43  020  000  +  4  671  400  =
47  691  400  Mark
Dies  ist  das  Kapital,  welches  die  Selbsthülfe  jährlich  ausbringt.

Am.  VII.
Wenn  durch  Selbsthülfe  47  691  400  Mark  ausgebracht  werden  sollen,  so  muß
nach  der  vorigen  Berechnung  der  Arbeiter  3  Mark  und  der  Arbeitgeber  3  Mark,  beide
zusamnien  6  Mark  jährlich  beitragen,  wenn  aber  von  jedem  dieser  beiden  '/«  mehr
            
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