Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Die  Gegner  des  Maximal-Arbeitstages  bestreiten  einerseits  W
Bedürfniß  einer  gesetzlichen  Regelung,  anderseits  erachten  sie  die
Schwierigkeiten  einer  zutreffenden  gesetzlichen  Formulirung  und  der
Durchführung  für  unüberwindlich.
Bedürfnis;  eines  gesetzlichen  Maximal-Arbeitstages.
„Die  elf-,  höchstens  zwölfstündige  Arbeitszeit  ist,"  so  wird  geltend
gemacht,  „bereits  die  Regel;  die  ganze  Culturentwickelung  drängt  ani
dieses  Ziel,  Herabsetzung  der  Arbeitszeit,  hin;  die  Organisationen
der  Arbeitgeber  wie  der  Arbeiter  tragen  dieser  Stimmung  Rechnung'
geben  ihr  Nachdruck...:  wozu  also  noch  eine  gesetzliche  Beschränkung?
Würdigen  wir  diese  Frage  etwas  eingehender.
Was  zunächst  die  thatsächlichen  Zustände  anbelangt,  so  haben
die  Gewerberäthe  in  ihren  Jahresberichten  pro  1885  über  die
übliche  Arbeitszeit  eingehend  berichtet.
Nach  diesen  Mittheilungen  kann  man  zwar  zugeben,  daß  „eine  elfi
bis  höchstens  zwölfstündige  Arbeitszeit  bereits  die  Regel  bildet  und  W
vielfach  kürzere  Arbeitszeiten  üblich  sind";  man  kann  auch  noch  weites
gehen  und  mit  dem  „Centralverband  deutscher  Industrieller
annehmen,  daß  die  Arbeitszeit  in  der  Industrie  „mehr  und  mehr  «ns
das  von  den  Berichten  als  erträglich  anerkannte  Maß  zurü^
geführt  worden  ist,  weil  die  übermäßige  Ausnutzung  der  Arbeitt
kräfte  immer  allgemeinere  Mißbilligung  in  der  öffentlichen
Meinung,  ganz  besonders  bei  der  großen  Mehrzahl  der  Industriellen
selbst  findet";  aber  das  berechtigt  noch  nicht  zu  dem  Schlüsse,  daß  UUN
alles  „dem  Fortschreiten  der  Cultur"  zu  überlassen  sei  —  eine
Schlußfolgerung,  mit  welcher  der  Vertreter  der  verbündeten  Regierungelb
Dr.  Michaelis,  im  Jahr  1869  auch  schon  die  deutsche  Volksvertretung
vertröstet  hat.
Thatsächlich  stellt  sich  die  übliche  Arbeitszeit  in  den  verschiedeuell
Gegenden  und  Industrien  sehr  verschieden,  ja  in  Fabriken  desselben
Ortes  und  derselben  Industrie  bestehen  die  größten  Unterschiede.  90
Recht  konnte  Herr  Abg.  Baumbach  im  deutschen  Reichstag  slşş
wiederholt  darauf  hinweisen,  daß  z.  B.  in  Berlin  ohne  Gesetzeszwang
die  Arbeitszeit  eine  kürzere  sei,  wie  in  der  Schweiz  und  in  Oesterreich
mit  dem  gesetzlichen  Maximal-Arbeitstag.  In  der  That  stellt  sich  ^
Bild  sehr  günstig.  Im  Aufsichtsbezirk  Berlin-Charlottenburg  arbeiteten
(nach  den  Berichten  pro  1885):
10  Stunden  und  darunter  3070  Betriebe  mit  71465  männl.  und  23116  weibl.  Arbeite^
„  „  „  darüber  806  „  „  14425  „  „  4537  „  „
            
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