Full text : Schutz dem Arbeiter!

In  Mind  en-M  ünster  „ist  eine  Arbeitsdauer  von  11  —  ll 3 /±
Stunden  üblich  in  Steinbrüchen,  Eisengießereien,  Kesselschmieden,  Maschinenbau-Anstalten ­
  und  Nähmaschinen  -  Fabriken,  in  Seifensiedereien, ­
  Asphalt-  und  Leim-Fabriken,  Jute-,  Flachs-,  Spinn-  und
Webereien  aller  Art,  Baum  woll  Webereien  (im  Winter),  Färbereien
und  Druckereien,  mechanischen  Seilereien,  Bleichereien  und  Appretur-Anstalten,
  Industrie  für  Papier  und  Leder,  Holz-  und  Schnitzstoffe,
Mahlmühlen,  Tabak-Industrie,  in  den  Plättereien  und  Stepp  de  cken-Fabri
  k  en".
In  Düsseldorf  „ist  die  Arbeitsdauer  für  die  einschichtigen  Betriebe ­
  ebenso  wie  anderwärts  eine  verschiedene,  und  bewegt  sich  meistens,
von  den  Ueberstunden  abgesehen,  zwischen  zehn  und  zwölf
Stunden".
„In  den  mechanischen  Werkstätten,  Maschinen-Fabrikcn  und  damit  verbundenen  Eisenund
  Metall-Gießereien,  in  Kesselschmieden,  Schiffswerften,  Bau-  und  Kunst-Schlossereien
kommt  sowohl  die  zehnstündige,  wie  auch  eine  längere  Arbeitszeit  als  Regel  vor,  übersteigt
jedoch,  mit  Ausnahme  derjenigen  für  die  Kessel-  und  Maschinen-Wärter,  die  wirkliche  ,
Dauer  von  zwölf  Stunden  nicht.
In  der  Kleineisen-  und  Stahlwaaren-Jndustrie,  wo  die  Meisterbetriebe
(Haus-Industrie>  unter  dem  Drucke  der  geringen  Verdienste  selbst  für  Lehrlinge
vierzehn  bis  sechszchn  wirkliche  Arbeitsstunden  haben,  besteht  für  gewöhnlich  eine  vierzehn
stündige  Schicht  mit  zwölf-  bis  zwölfeinhalbstündiger  Arbeitszeit,  in  einzelnen  Betrieben ­
  jedoch  sechs  zehnstündige  Schicht  mit  vierzehn-  bis  fünfzehnstündiger
Arbeitszeit.
In  den  Spinnereien  jeder  Art  ist  die  dreizehneinhalb  bis  vierzchnstündige  Schicht
mit  zwölf  wirklichen  Arbeitsstunden  die  Regel.  Einzelne  Baumwoll-  und  Streichgarn-Spinnereien
  arbeiten  jedoch  regelmäßig  um  ein  bis  zwei  Stunden  länger,  so  daß
die  Arbeiter  von  früh  6  bis  12  Uhr  und  von  1  bis  8  Uhr  bczw.  9  Uhr  stetig  beschäftigt
sind.  In  andern  Baumwoll-  und  Streichgarn-Spinnereien  sind  dagegen  elf  bis  elfeinhalb,  w
einer  Streichgarn-Spinnerei  nur  zehn  wirkliche  Arbeitsstunden  üblich.
Eine  ähnliche  Verschiedenheit  liegt  betreffs  der  Webereien  vor.  Während  in
einzelnen  Streichgarn-  und  Halbwvll-Webereicn  selbst  in  den  flottesten  Geschäftszeiten ­
  nur  zehn  wirkliche  Arbeitsstunden  üblich  sind,  haben  andere  Betriebe
gleicher  Art  deren  im  Winter  zehn,  im  Sommer  elf,  und  wiederum  andere  während  deganzen
  Jahres  elf,  zwölf  und  in  Zeiten  guten  Geschäftsganges  selbst  dreizehn  und
vierzehn  Arbeitsstunden.
Baumwoll-  und  Buntwebereien  haben  gewöhnlich  elf-  bis  zwölfstündige
Arbeitszeit,  die  aber  in  flotter  Geschäftszeit  hierund  da  um  eine  bis  anderthalb
Stunden  vermehrt  wird.
Auch  in  den  Seiden-  und  Sammet-Webereien  ist  die  elf-  bis  zwölsstündige
  und  in  den  Riemendrehereien  die  zwölfstündige  Arbeitszeit  eine  bei  jeder  CoNjunctur
  häufig  durchbrochene  Regel.
Gleiches  gilt  von  den  Appreturen  und  in  noch  höherin  Maße  von  den  Färbereien,
welche,  namentlich  jene  für  Seide  und  Sammet,  in  ihren  zeitweise  auf  vier  bis  fünf  zehnstündige ­
  Arbeitstage  in  der  Woche  verminderten  und  dann  wieder  auf  sieben  vi  er  zehnstündig ­
  e  Arbeitstage  ausgedehnten  Arbeitswoche  ein  getreues  Abbild  einer  Saison-Industrie
  bieten,  wie  es  sich  in  den  Baumwoll-Druckereien  und  -Appreturen  (mit  iin
            
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