Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Aufgaben  entbehrt,  leicht  in  Unthätigkeit  versinkt.  Es  gibt  eine  Reihe
von  Dingen,  für  welche  man  nicht  eine  Sitzung  anberaumen  wird,  die
aber  wohl  Erörterung  und  Abhülfe  sinden  werden,  wenn  man  ein  90W
zur  Berathung  zusammen  sitzt.  Endlich  kennen  die  Vorstandsmitglieder
der  Krankenkasse  die  Familien-Verhältnisse  der  Arbeiter  besser
indem  die  Krankenbesuche,  die  an  sie  gestellten  Unterstûtzungs-Ş'
sprüche  und  deren  Prüfung  sie  mit  denselben  vertraut  machen.  Die  Fabrik
krankenkasse  ist  überhaupt  die  beste  Schule  der  Selb  st  ver  waltu  nghier
  hat  sich  dieselbe  auch  überall  bewährt:  um  so  mehr  sollte  diese  auch
die  Grundlage  zum  weitern  Ausbau  der  „Selbstverwaltung"  im  Sinne
des  „Arbeiter-Ausschusses"  bilden.
Wenn  der  Krankenkassen-Vorstand  einfach  auch  mit  den  Aufgab^
des  Aeltesten-Rathes  betraut  wird,  so  ist  auch  die  Zusammensetzn^
desselben  schon  gesetzlich  gegeben.  Wenn  das  Aeltesten-Collegium
gesondert  constituirt  wird,  so  würden  wir  beschränkende  Bestimmung^
bezüglich  des  passiven  Wahlrechts:  daß  z.  B.  nur  großjährige,  mindestes
zwei  Jahre  in  der  Fabrik  beschäftigte  Arbeiter  wählbar  seien,  für  nM
berechtigt  erachten.  Damit  eine  gewisse  Tradition  sich  bilde  in  de\
Verwaltung,  empfiehlt  es  sich,  daß  immer  nur  höchstens  die  Hälfte  slll |
ein  Mal  ausscheidet.  Wenn  der  Arbeitgeber  an  den  Sitzungen  them
nimmt,  —  und  das  ist  ja  der  Zweck  der  Institution,  Fühlung  mit  d^
Arbeitern  zu  gewinnen  —  so  wird  derselbe  auch  naturgemäß  den  Vors'p
führen;  dagegen  sollte  er  sich  der  Abstimmung  und  aller  persönlich^
Einwirkung  auf  die  Mitglieder,  die  über  die  einfache  Darlegung
Anschauungen  hinausgeht,  enthalten.  Er  hat  ja  in  letzter  Instas
das  Recht,  die  Annahme  resp.  Genehmigung  der  ganzen  Besckstķ
zu  verweigern  —  also  ein  Recht,  was  über  das  Recht  der  Mita
stimmung  weit  hinaus  geht.  Wir  halten  es  auch  mit  Herrn  Oechm
Häuser  für  unrichtig,  den  Vorstand  aus  theils  von  den  Arbeitern  0 C
wählten,  theils  vom  Arbeitgeber  ernannten  Mitgliedern  zusannne»
zusetzen,  da  damit  ein  Gegensatz  in  die  Organisation  hineingetrag^
wird,  indem  ein  Theil  mehr  für  die  Arbeiter,  der  andere  Theil  nieh
für  den  Arbeitgeber  und  seine  Ansichten  eintreten  zu  müssen  glaubt,  J 11
die  ernannten  Mitglieder  schon  von  vornherein  mit  Mißtrauen  angeseh^
werden.  Anders  ist  es  auch  hier,  wenn  etwa  der  Werkmeister  oder  Ob^,
meister  als  geborenes  Mitglied  dem  Collegium  angehört,  —  das  1
wieder  der  gegebenen  Stellung  desselben  entsprechend.  Wir  sehen  aU
nicht  ein,  weshalb  die  Meister  nicht  wählbar  sein  sollten:  wenn  *
Abstimmung  eine  geheime  ist,  und  die  Arbeiter  einem  Meister  7
Vertrauen  schenken,  mit  der  Vertretung  ihrer  Interessen  betrauen,  so  ^
das  nur  erfreulich;  nur  könnte  ja  vorhergesehen  werden,  daß  wenigst^
            
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