Full text : Schutz dem Arbeiter!

Speciell  liegt  es  demselben  als  Aeltesten-Rath  ob:
a)  Auf  treue  Beobachtung  der  Fabrik-Ordnung  zu  achten,  für  gerechte  Ausführung ­
  derselben  Sorge  zu  tragen  und,  wenn  nöthig,  Verwarnungen  und  Strafen  au§-zufprechen;


b)  Abänderungen  und  Ergänzungen  der  Fabrik-Ordnung,  wo  solche  nothwendig ­
  ober  wünfchcnswerth  erscheinen,  sowie  Vorschläge  anderer  Art,  die  im  3"'

nach  §  3  kein  Einspruch  des  Fabrikherrn  erfolgt,  zur  Berathung  zu  bringen;
c)  d  i  e  jugendlichen  Arbeiter  innerhalb  wie  außerhalb  der  Fabrik  zu  übcrjungen

  Leute  beiderlei  Geschlechts  mit  Nachdruck  entgegen  zu  treten;  solche  Bestimmungen
und  Einrichtungen  anzuregen,  welche  geeignet  erscheinen,  dieselben  vor  sittlichen
Gefahren  zu  bewahren,  sie  zur  Erfüllung  ihrer  Pflichten  gegen  Eltern  und  Vorgesetzte  anzuhalten, ­
  sowie  ihre  sittliche  Erziehung,  geistige  und  technische  Ausbildung  zu  fördern;

Lieder  gesungen  oder  sonst  (gute)  (christliche)  Sitte  und  Anstand  verletzt  werde;
e)  bei  Streitigkeiten  zwischen  Arbeitern  der  Fabrik,  die  öffentlich  bekannt  und
für  das  gute  Verhältniß  und  den  Frieden  in  der  Fabrik  störend  sind,  die  Streitenden  vorzuladen ­
  und  auf  Beilegung  der  Streitigkeiten  zu  wirken,  eventuell  Genugthuung  und  Strafe
dem  schuldigen  Theil  aufzulegen.  Ebenso  hat  jeder  Arbeiter  das  Recht,  aus  sich  die  Vcr-§

  1.  Zum  Zweck  der  Erhaltung  und  Förderung  der  Zusammengehörigkeit,  der  Ordnung ­
  und  guten  Sitte  unter  den  Arbeitern  der  Fabrik  wird  ein  Aeltesten-Rath  gebildet.
Derselbe  besteht

vertretender  Vorsitzender,  der  Obermeister  und  ein  Protokollführer;
b)  aus  (8)  von  den  Arbeitern  je  auf  (2)  Jahre  gewählten  Beisitzern.
Wahlberechtigt  sind  alle  mindestens  (21)  Jahre  alten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  der
Fabrik.  Mitglieder  des  Vorstandes  können  nur  solche  Arbeiter  bezw.  Arbeiterinnen  werden,
welche  mindestens  (24)  Jahre  alt  sind  und  mindestens  (2)  Jahre  der  Fabrik  angehören.
Die  Wahl  geschieht  durch  verdeckte  Stimmzettel  in  der  Weise,  daß  jeder  Wählende  f»
viele  Namen  aufschreibt,  wie  er  Vorstands-Mitglieder  zu  wählen  hat.  Einfache  Stiminen-Es

  werden  gewählt  von  den  Arbeitern  (6)  Vertreter,  von  den  Arbeiterinnen  (2).
Oder:  es  werden  gewählt  von  den  Arbeitern  der  Weberei  (3)  Vertreter,  der
Färberei,  Walkerei  und  Appretur  (2)  Vertreter,  der  Schreinerei,  Schlosserei  und  sonstigen
Abtheilungen  (1)  Vertreter,  von  den  Arbeiterinnen  zusammen  (2).
Jedes  Jahr  (im  December)  scheidet  (die  Hälfte)  der  Beisitzer  aus,  zum  ersten  Male
Lurch's  Loos.  Die  Ausscheidenden  können  wieder  gewählt  werden.  Scheiden  mehr  wie  (2)
Beisitzer  vor  Ablauf  ihrer  Amtsdauer  aus,  so  findet  eine  Ergänzungswahl  statt;  die
Amtsdauer  der  Ersatzmitglieder  erlischt  mit  dem  Jahre,  mit  welchem  diejenige  der  ausgeschiedenen ­
  Beisitzer  erloschen  sein  würde.
Aufgabe  des  Aeltestcn-Rathes  ist:  (Siehe  oben  Gesammtinhalt  von  a—f).
Wir  bemerken  noch,  daß  die  in  Klammern  stehenden  Ziffern  und  Wörter  als  durch'
aus  facultative  Vorschlüge  zu  betrachten  und  den  besondern  Verhältnissen  entsprechend
festzusetzen  sind.
            
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