Wenn das sogenannte „eherne Lohngesetz" so vielen Widerspruch
erfahren hat, so lag das vielfach in Mißverständnissen. Zunächst
ist wohl zu berücksichtigen, daß das „Gesetz" von dem „durchschnitt
lichen" Arbeitslohn und von der „durchschnittlichen" Lebensnoth-
durft spricht. Wenn also einzelne Arbeiter-Kategorien, welche eine
längere Vorbildung durchgemacht haben oder sich durch Tüchtigkeit aus
zeichnen, mehr verdienen, so wird dadurch das „Gesetz" nicht umgestoßen.
Ebenso dürfen bei der Berechnung nicht einzelne Lebensjahre herausge
griffen werden, sondern das ganze Leben muß der Berechuuug als Grund
lage dienen. Der Arbeiter muß also gemäß diesem Gesetz in den arbeits
kräftigen Jahren so viel verdienen, daß das ganze Ernährungs- und
Erziehungs-Capital seiner Jugendzeit amortisirt wird, und auch
die Ausgaben für die Tage der Krankheit, der Arbeitslosigkeit und
des Alters gedeckt werden. Mit andern Worten: nicht die Lebensbe
dürfnisse des ledigen Arbeiters, sondern des Arbeiters, der Frau und
Kinder zu ernähren oder für betagte Eltern zu sorgen hat, sind
Maßstab des nach obigem Gesetz „normalen" Lohnes. Wenn also die
heutige Industrie z. B. erklären sollte: sie könne die Prämie für Alters
und Jnvaliden-Versorgung, für Wittwen- und Waisen-Versicherung, für
Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit nicht tragen, so würde
sie damit zugeben, daß heute die durchschnittliche Lebensnothdurft durch
den Arbeitslohn nicht gedeckt wird. In der That muß heute die
Armenpflege vielfach den Lohn bis zur Höhe der Lebensnothdurft er
gänzen, und die obligatorische Arbeiter-Versicherung bezweckt
eben nichts anderes, als durch gesetzliche Fürsorge dem Arbeiter auch für
die Tage der Krankheit, der Invalidität, des Alters, der unver
schuldeten Arbeitslosigkeit, und falls er vorzeitig durch den Tod abge
rufen wird, der Wittwe und den Waisen die durchschnittliche Lebens
nothdurft zu sichern und den entsprechenden Versicherungs-Beitrag
zu einem festen Bestandtheil des Arbeitslohnes zu machen. Die gesetz
liche Arbeiter-Versicherung will also im Grunde nichts anderes, als das
„eherne Lohngesetz" zur Wahrheit machen.
Das „eherne Lohngesetz" ist nicht so hart, wie es scheint; Lassalle
hat es nur agitatorisch ausgebeutet. Seine Gegner hörten nur das
harte Wort: „Lebensnothdurft" und waren dem begabten Agitator nicht
gekehrt wirken viele Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter — vor allein die Arbeiterschutz-
Gesetzgebung — der Ueberproduction entgegen, kommen so auch der Industrie zu gute.
Insofern die nationale Arbeitskraft der Hauptfactor der nationalen Production bildet,
dienen alle Maßnahmen zum Schutz der nationalen Arbeitskraft, d. h. der Arbeiter auch
der Hebung der nationalen Production. Ueberall stoßen wir auf organische Zusammen
hange und inl Grunde sind stets die Interessen solidarisch.