Full text: Schutz dem Arbeiter!

Wenn das sogenannte „eherne Lohngesetz" so vielen Widerspruch 
erfahren hat, so lag das vielfach in Mißverständnissen. Zunächst 
ist wohl zu berücksichtigen, daß das „Gesetz" von dem „durchschnitt 
lichen" Arbeitslohn und von der „durchschnittlichen" Lebensnoth- 
durft spricht. Wenn also einzelne Arbeiter-Kategorien, welche eine 
längere Vorbildung durchgemacht haben oder sich durch Tüchtigkeit aus 
zeichnen, mehr verdienen, so wird dadurch das „Gesetz" nicht umgestoßen. 
Ebenso dürfen bei der Berechnung nicht einzelne Lebensjahre herausge 
griffen werden, sondern das ganze Leben muß der Berechuuug als Grund 
lage dienen. Der Arbeiter muß also gemäß diesem Gesetz in den arbeits 
kräftigen Jahren so viel verdienen, daß das ganze Ernährungs- und 
Erziehungs-Capital seiner Jugendzeit amortisirt wird, und auch 
die Ausgaben für die Tage der Krankheit, der Arbeitslosigkeit und 
des Alters gedeckt werden. Mit andern Worten: nicht die Lebensbe 
dürfnisse des ledigen Arbeiters, sondern des Arbeiters, der Frau und 
Kinder zu ernähren oder für betagte Eltern zu sorgen hat, sind 
Maßstab des nach obigem Gesetz „normalen" Lohnes. Wenn also die 
heutige Industrie z. B. erklären sollte: sie könne die Prämie für Alters 
und Jnvaliden-Versorgung, für Wittwen- und Waisen-Versicherung, für 
Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit nicht tragen, so würde 
sie damit zugeben, daß heute die durchschnittliche Lebensnothdurft durch 
den Arbeitslohn nicht gedeckt wird. In der That muß heute die 
Armenpflege vielfach den Lohn bis zur Höhe der Lebensnothdurft er 
gänzen, und die obligatorische Arbeiter-Versicherung bezweckt 
eben nichts anderes, als durch gesetzliche Fürsorge dem Arbeiter auch für 
die Tage der Krankheit, der Invalidität, des Alters, der unver 
schuldeten Arbeitslosigkeit, und falls er vorzeitig durch den Tod abge 
rufen wird, der Wittwe und den Waisen die durchschnittliche Lebens 
nothdurft zu sichern und den entsprechenden Versicherungs-Beitrag 
zu einem festen Bestandtheil des Arbeitslohnes zu machen. Die gesetz 
liche Arbeiter-Versicherung will also im Grunde nichts anderes, als das 
„eherne Lohngesetz" zur Wahrheit machen. 
Das „eherne Lohngesetz" ist nicht so hart, wie es scheint; Lassalle 
hat es nur agitatorisch ausgebeutet. Seine Gegner hörten nur das 
harte Wort: „Lebensnothdurft" und waren dem begabten Agitator nicht 
gekehrt wirken viele Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter — vor allein die Arbeiterschutz- 
Gesetzgebung — der Ueberproduction entgegen, kommen so auch der Industrie zu gute. 
Insofern die nationale Arbeitskraft der Hauptfactor der nationalen Production bildet, 
dienen alle Maßnahmen zum Schutz der nationalen Arbeitskraft, d. h. der Arbeiter auch 
der Hebung der nationalen Production. Ueberall stoßen wir auf organische Zusammen 
hange und inl Grunde sind stets die Interessen solidarisch.
	        
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