Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

vollen I. Februar 1892 entgegensah, wenn sie von ihnen eine theilweise Ent 
schädigung für seine Verluste beanspruchen au tonnen glaubte, welche eine ver- 
hängnißvollc Verirrung in der Zollpolitik des letzten Jahrzehnts ihr geschlagen, 
wenn sie die Verträge als vorbeugend ansah gegen den in einem Tbeil des 
Kammerbezirks bereits drohenden Nothstand, so mußte die Enttäuschung eine arge 
'ein, als jene Verträge uns nichts, so gut wie nichts brachten. 
„Nur der österreichische Handelsvertrag brachte eine Ermäßigung, die aber so 
geringfügig ist, daß durch sie irgend welcher Einfluß zu Gunsten des Geschäfts 
nach Oesterreich unmöglich erwartet werden kann; Italiens übertriebene hohe Zoll, 
'ätze blieben ganz unverändert, während die Handelsverträge mit der Schweiz und 
namentlich der früher veröffentlichte Vertrag mit der Türkei geradezu einen Rück, 
'chritt bezeichnen. Erfreulicher Weise hat Belgien wenigstens feine früheren, 
mäßigen Sätze beibehalten. 
„Wir wollen nicht mißverstanden sein. Wir betrachten, wie unser Kaiser, 
den mitteleuropäischen Vertragsbund als eine rettende That, als ein großes Er 
eigniß, als einen entschiedenen Fortschritt, zur Festigung des zollpoliti'chen Zusammen 
schlusses der Staaten dienend und das anbahnend und vorbereitend, was durch ihn 
selbst noch nicht erreicht worden ist. Die Decemberabstimmung im deutschen 
Reichstag, in welchem eine überwiegend schutzzöllnerische Volksvertretung sich für 
die Tarifverträge entschied, läßt auch hoffen, daß die protcctionistische Acra den 
Höhepunkt ihrer Blüthe hinter sich hat Noch sind wir fern von dem Zustand, 
den wir für den richtigen halten: Die Abschaffung aller hoben Schutzzölle in den 
inländischen, ebenso wie in den ausländischen Tarifen, aber wir werden nicht 
nachlassen, an unserem Theile unentwegt auf dieses Ziel hinzuwirken. 
„Jenen aber, die sich gemüßigt fühlen, die Nichtberücksichtigung der Spiel - 
waarenindustric bei den Handelsverträgen der Handels- und Gewerbekammer zur 
Last zu legen, welche die geeigneten Schritte an den maßgebenden Stellen zu 
thun unterlassen babe, empfehlen wir eine aufmerksame, gründliche Lectüre der 
Seiten I I bis 13 dieses Berichtes. Im Uebrigen werden wir gern mit ihnen 
Belehrung darüber annehmen, wie wir in Zukunft in wirksamerer, zweckentsprechender 
Weise vorzugeben vermögen." 
Handelskammer zu Ģera. 
„Der Schluß des Jahres brachte uns den Abschluß der Handelsverträge mit 
Oesterreich Ungarn, der Schweiz, Italien und Belgien. Die Verhandlungen waren 
von den Regierungen seit einem Jahre in Wien und München geführt worden, 
ohne daß überden Inhalt Thatsächliches bekannt wurde und die Industrie Gelegenheit 
gehabt hätte, ihre Ansichten und Wünsche zur Geltung zu bringen. Bei der außer 
ordentlich raschen Erledigung der Annahme im Reichstag war eine eingehende Er 
örterung der einzelnen Positionen nicht möglich. Tie Regierung machte politische 
Rücksichtnahme für die rasche, unveränderte Annahme geltend, und so wurden die 
Verträge auf 12 Jahre fast unverändert angenommen. Es bat sich seitdem wohl 
auch in vielen von denjenigen Kreisen, die in sanguinischen Hoffnungen den Ab 
schluß der Handelsverträge als für Deutschland sehr vortbeilhaft begrüßten, die 
Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß es nicht ohne erhebliche Konzessionen von 
deutscher Seite dabei abgegangen ist und daß die Nachbarstaaten es wohl ver 
standen habe», sich Vortheile zu erwirken. In Folge der Meistbegünstigungsklauscl 
kommen die von Deutschland gemachten Konzessionen auch den Vereinigten Staaten
	        
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