Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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sie stili Nordamerika stammen, entweder völlige Zollsreibeit oder eine Ermäßigung 
von 25 pEt gegenüber dem allgemeinen Zollsätze einführte. Wir legten sofort in 
einer Eingabe an die Deputation für Handel und Schiffahrt die schweren 
Schädigungen dar, welche dem Hamburgischen und dem ganzen deutschen Handel 
auS diesem Vertrage drohen, und baten, aus eine möglichst beschleunigte Abhülfe 
hinwirken zu wollen, wenn auch wegen des Fehlens eines McistbegünstigungS Ver- 
trages mit Brasilien weder der Reichsregierung, noch auch den Regierungen der 
anderen europäischen Staaten, ein vertragsmäßiges Einspruchsrecht gegen jene 
Maßregel zustehe. Abdrücke dieser Eingabe haben wir den deutschen Handels 
kammern mit der Anregung übersandt, bei ihren zuständigen Behörden in gleichem 
Sinne vorstellig zu werden, was von vielen derselben befolgt worden ist. Als 
dann später die Anfrage an uns herantrat, ob es sich empfehlen möchte, mit 
Kampfmaßregcln, etwa einem Differenzialzoll auf Kaffee, gegen Brasilien vorzu 
gehen, haben wir hiervon ebenso wie im vorigen Jahre von Retorsionszöllen gegen 
die Vereinigten Staaten auf's Lebhafteste abgerathen; solche Maßregeln seien nur 
geeignet, den sich in Brasilien gegen den Vertrag regenden Widerspruch zu schwächen, 
und würden Deuschland mehr schädigen als den Gegner. Dagegen befürworten 
wir. Brasilien durch ein Entgegenkommen in der Auswandererfrage znm Abschlüsse 
eines MeistbegnnstigungövcrtragcS geneigter zn machen, indem wir betonen, daß 
die Beschwerden, welche Brasilien gerade in diesem Jahre wieder über die, der 
Auswanderung aus Deutschland dorthin in den Weg gelegten Schwierigkeiten er 
hoben babe, von Neuem den Werth gezeigt hätten, welchen es mit Recht auf die 
deutsche Einwanderung lege. Andererseits könne eü für Deutschland nur nützlich 
sein, wenn ein Theil der deutschen Auswanderer sich nach Südbrasilien wende, wo 
bereits eine starke deutsche Bevölkerung vorbanden ist und gut vorwärts kommt, 
und ivo die Deutschen ihre Sprache und ihre Sitte» länger bewahren, als in den 
Vereinigten Staaten. Wir wiesen auch darauf hin, daß im Reichstage von, mit 
den Verhältnissen wohl vertranten Männern wiederholt die Aufhebung des für 
Südbrasilien durchaus unbegründeten preußischen Ministerial - Rescripts vom 
3. November 1859 befürwortet worden ist, und daß u. A der Abgeordnete 
!>>-. Hammacher in der Sitzung vom 12. December 1885 die unveränderte Auf 
rechterhaltung desselben geradezu als den schlimmsten der verschiedenen Nebelstände 
bezeichnet hat, unter denen das deutsche Auswanderungswesen kranke. Wie auch 
die Verhältnisse in Brasilien sich gestalte» mögen, unter allen Umständen ist cs 
wünschenSwerth, daß das für den größten Theil Deutschlands noch bestehende, 
wohl allseitig als zu weitgehend anerkannte AnSwanderungS-Verbot hinsichtlich der 
Provinzen Santa Eatharina, Paraná, und Rio Grande do Sul aufgehoben und 
damit ein Grund der Entfremdung zwischen beiden Länder» beseitigt und das 
deutsche Element in jenen Provinzen verstärkt werde. Deutschlands Handel und 
Schiffahrt mit Brasilien würden dadurch eine neue, kräftige Stütze erhalten. — 
Dem Vernehmen nach bat Venezuela den Abschluß eines, dem nordamerikanisch 
brasilianischen ähnlichen Vertrages abgelehnt, dagegen ist im Juli zwischen den 
Vereinigten Staaten und Spanien ein Vertrag zum Abschluß gelangt, durch 
welchen für eine Anzahl auch für den deutschen Handel wichtiger Waaren bei der 
Einfuhr in Euba und Portorico vom 1. September d. I. an provisorische, vom 
1. Juli 1892 an aber für eine noch größere Zahl von Waaren noch weitergehende 
Zollerleichterungen den Vereinigten Staaten zugesichert worden sind. Die pro 
visorischen Ermäßigungen sind Deutschland in Folge seines bis zum Februar
	        
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