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sie stili Nordamerika stammen, entweder völlige Zollsreibeit oder eine Ermäßigung
von 25 pEt gegenüber dem allgemeinen Zollsätze einführte. Wir legten sofort in
einer Eingabe an die Deputation für Handel und Schiffahrt die schweren
Schädigungen dar, welche dem Hamburgischen und dem ganzen deutschen Handel
auS diesem Vertrage drohen, und baten, aus eine möglichst beschleunigte Abhülfe
hinwirken zu wollen, wenn auch wegen des Fehlens eines McistbegünstigungS Ver-
trages mit Brasilien weder der Reichsregierung, noch auch den Regierungen der
anderen europäischen Staaten, ein vertragsmäßiges Einspruchsrecht gegen jene
Maßregel zustehe. Abdrücke dieser Eingabe haben wir den deutschen Handels
kammern mit der Anregung übersandt, bei ihren zuständigen Behörden in gleichem
Sinne vorstellig zu werden, was von vielen derselben befolgt worden ist. Als
dann später die Anfrage an uns herantrat, ob es sich empfehlen möchte, mit
Kampfmaßregcln, etwa einem Differenzialzoll auf Kaffee, gegen Brasilien vorzu
gehen, haben wir hiervon ebenso wie im vorigen Jahre von Retorsionszöllen gegen
die Vereinigten Staaten auf's Lebhafteste abgerathen; solche Maßregeln seien nur
geeignet, den sich in Brasilien gegen den Vertrag regenden Widerspruch zu schwächen,
und würden Deuschland mehr schädigen als den Gegner. Dagegen befürworten
wir. Brasilien durch ein Entgegenkommen in der Auswandererfrage znm Abschlüsse
eines MeistbegnnstigungövcrtragcS geneigter zn machen, indem wir betonen, daß
die Beschwerden, welche Brasilien gerade in diesem Jahre wieder über die, der
Auswanderung aus Deutschland dorthin in den Weg gelegten Schwierigkeiten er
hoben babe, von Neuem den Werth gezeigt hätten, welchen es mit Recht auf die
deutsche Einwanderung lege. Andererseits könne eü für Deutschland nur nützlich
sein, wenn ein Theil der deutschen Auswanderer sich nach Südbrasilien wende, wo
bereits eine starke deutsche Bevölkerung vorbanden ist und gut vorwärts kommt,
und ivo die Deutschen ihre Sprache und ihre Sitte» länger bewahren, als in den
Vereinigten Staaten. Wir wiesen auch darauf hin, daß im Reichstage von, mit
den Verhältnissen wohl vertranten Männern wiederholt die Aufhebung des für
Südbrasilien durchaus unbegründeten preußischen Ministerial - Rescripts vom
3. November 1859 befürwortet worden ist, und daß u. A der Abgeordnete
!>>-. Hammacher in der Sitzung vom 12. December 1885 die unveränderte Auf
rechterhaltung desselben geradezu als den schlimmsten der verschiedenen Nebelstände
bezeichnet hat, unter denen das deutsche Auswanderungswesen kranke. Wie auch
die Verhältnisse in Brasilien sich gestalte» mögen, unter allen Umständen ist cs
wünschenSwerth, daß das für den größten Theil Deutschlands noch bestehende,
wohl allseitig als zu weitgehend anerkannte AnSwanderungS-Verbot hinsichtlich der
Provinzen Santa Eatharina, Paraná, und Rio Grande do Sul aufgehoben und
damit ein Grund der Entfremdung zwischen beiden Länder» beseitigt und das
deutsche Element in jenen Provinzen verstärkt werde. Deutschlands Handel und
Schiffahrt mit Brasilien würden dadurch eine neue, kräftige Stütze erhalten. —
Dem Vernehmen nach bat Venezuela den Abschluß eines, dem nordamerikanisch
brasilianischen ähnlichen Vertrages abgelehnt, dagegen ist im Juli zwischen den
Vereinigten Staaten und Spanien ein Vertrag zum Abschluß gelangt, durch
welchen für eine Anzahl auch für den deutschen Handel wichtiger Waaren bei der
Einfuhr in Euba und Portorico vom 1. September d. I. an provisorische, vom
1. Juli 1892 an aber für eine noch größere Zahl von Waaren noch weitergehende
Zollerleichterungen den Vereinigten Staaten zugesichert worden sind. Die pro
visorischen Ermäßigungen sind Deutschland in Folge seines bis zum Februar