74 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.
aus weltlichen Charakters, und Thomasin von Zircläre, der
Verfasser jenes großen Tugendspiegels der Ritterschaft, der
unter dem Namen des Welschen Gastes bekannt ist, war Dom—
herr zu Aquileia. Auch die Legendenlitteratur des 18. Jahr⸗
hunderts nahm höfischen Charakter an, ihre Dichter standen fast
durchweg unter dem Einfluß Hartmanns von Aue. Und dar—⸗
über hinaus beteiligte sich die Klerisei schon früh an der
Litteratur der französisch-deutschen Abenteuer- und Liebes-
romane, ja führte sie recht eigentlich ein; nicht im geringsten
störte sie der oft recht weltliche Charakter dieser Dichtungen;
Ulrich von Zatzikoven, der Verfasser des Lanzelet mit seinen
lüsternen und gemeinen Frauencharakteren, war aller Wahr⸗
scheinlichkeit nach geistlich!.
So wurde die Bildung des Klerus säkularisiert, ein Vor—
gang, der wichtige Felder des Geisteslebens zum erstenmal völlig
nationaler Bebauung zuführte. So namentlich das Rechtsleben.
War die Sprache der Rechtsquellen noch bis zum 13. Jahr⸗
hundert das Latein, die Weltsprache der Kirche gewesen, jetzt
trat an deren Stelle das Deutsche; deutsch hat sich der Sachsen⸗
spiegel, obwohl ursprünglich noch lateinisch abgefaßt, über alle
Lande verbreitet, ein Rechtsbuch von alsbald vollendetem Wurfe;
mit Laien ward der im Jahre 1285 neu geordnete oberste
Gerichtshof des Reiches besetzt; und in amtlicher Übertragung
ins Deutsche wurde der im gleichen Jahre erlassene große
Reichsfriede Jedermann zugänglich. Unabsehbar fast ist die
Entwickelung, die in diesen Anfängen sich anbahnt: nun war
die Begründung eines einheitlichen Rechtsbewußtseins der Nation
hinaus über die partikularen Rechte der Stämme, die Entstehung
einer gemeinen Schriftsprache hinaus über das reich verästelte
System der Dialekte nicht mehr undenkbar.
Konnte eine neue Geistesbildung, die der gegenseitigen
Durchdringung der Lebensrichtungen des weltlich gewordenen
Klerus und des Laienadels so wertvolle Aussichten entnahm,
bei diesen Ständen stehen bleiben? Sie umfaßie im weiteren
Vogt in Pauls Grundriß II, 1 6. 275.