Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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stelliingen der Papierfabrikanten für Oesterreich beim Abschuß des neuen Handels 
vertrages die Einfuhr noch erleichtert worden. Es könne nicht ausbleiben, daß unter 
solchen Verhältnissen die inländische Papierfabrikation große Einbuße erleiden werte." 
Handelskammer zu Saarbrücken. 
„Die Handelskammer zu Bielefeld batte um Unterstützung einer Petition an 
den Herrn Reichskanzler gebeten, in welcher sie einen Handelsvertrag mit Oesterreich- 
Ungarn als in erster Linie erstrebenSwerth erklärte und eine wesentliche Herabsetzung 
der deutschen Getreidezölle, für welche Oesterreich-Ungarn auf dem Gebiete der 
Industriezölle weitergehende Zugeständnisse machen würde, befürwortete. Die dies 
seitige Kammer leimte die gewünschte Unterstützung ab und bezeichnete ibren Stand - 
punkt dabin, daß sie weder gegen den Abschluß eines Tarifvertrages mit Oesterreich- 
Ungarn, noch gegen eine mäßige Herabsetzung der Getreidezölle eine principiell 
ablehnende Stellung einnehme, daß sie sich aber entsprechend der bereits früher 
zum Ausdruck gelangten Ansicht der hiesigen Industrie energisch gegen jede Be 
günstigung der Industrie auf Kosten der Landwirthschast erkläre, weil die Interessen 
beider solidarisch seien." 
Handelskammer für den Ureis Solingen. 
„Schon vor Jahren war die Regierung der Bereinigten Staaten Nordamerikas 
eifrig bemüht, das westindische Absatzgebiet an sich zu reiße». So schloß sie u. A. 
am 18. November 1884 mit Spanien einen Vertrag ab, nach welchem ihr für 
etwa 200 Artikel zollfreie Einfuhr nach Cuba und Puerto-Rico gewäbrleistet 
wurde. Wir haben deshalb durch Eingabe vom 23. December 18-S4 den Hern. 
Reichskanzler auf die hierdurch unserer Industrie drohende große Gefahr aufmerksam 
gemacht und um Schutz gebeten. Durch Erlaß vom 7. Februar 1885 bat der 
Herr Reichskanzler uns dahin beschiedcn, daß die Inkraftsetzung jenes Vertrags 
um so weniger wahrscheinlich sei, als bei den betreffenden Erwägungen der Umstand 
nicht unberücksichtigt bleiben werde, daß anderen Ländern vertragsmäßig das Meisi- 
begünstigungsrccht zustehe, und dasselbe insbesondere auch uns durch Art. 14 
und 22 unseres Handelsvertrages vom 12. Juli 1883 und durch Art. 5 unseres 
Handels- und Freundschastsvertrageö mit den Vereinigten Staaten von Amerika 
vom l. Mai 1828 zugesichert sei. Unsere Besorgnisse sind jedoch nur zu begründet 
gewesen. — (Der Meistbegünstigungsvcrtrag ist abgelaufen.) Obgleich wir bei 
den im Laufe des Berichtsjahres erfolgten Abschlüssen der für uns so wichtigen 
Verträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz, die diesseitigen 
Wünsche mit eingehender Begründung den zuständigen Behörden rechtzeitig unter- 
breitet haben, so sind dieselben nur in ganz beschränktem Maaße berücksichtigt 
worden, was wir um so mebr beklagen, als die Solinger Industrie vorwiegend 
auf den Export angewiesen ist. In gleicher Weise verhält es sich mit der deutschen 
Industrie überhaupt. Deutschland muß das, was es zur Deckung seines Getreide 
und Fleischbedarfeü an das Ausland zu zahlen bat, mittelst seiner Industrie ver- 
dienen. Das System autonomer hoher Zölle würde daher in absehbarer Zeit unser 
Land geradezu unfähig machen, den Wettbewerb auf den Weltmärkte mit Erfolg 
aufzunehmen. Möge eS daher der Königlichen Staatsregierung gelingen, der 
Industrie neue Absatzgebiete zu erschließen, insbesondere durch geeignete Handels- 
Verträge mit Spanien den deutschen Erzeugnissen die Vergünstigung der Amerikaner 
zu verschaffen."
	        
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