Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

64

stelliingen  der  Papierfabrikanten  für  Oesterreich  beim  Abschuß  des  neuen  Handelsvertrages ­
  die  Einfuhr  noch  erleichtert  worden.  Es  könne  nicht  ausbleiben,  daß  unter
solchen  Verhältnissen  die  inländische  Papierfabrikation  große  Einbuße  erleiden  werte."
Handelskammer  zu  Saarbrücken.
„Die  Handelskammer  zu  Bielefeld  batte  um  Unterstützung  einer  Petition  an
den  Herrn  Reichskanzler  gebeten,  in  welcher  sie  einen  Handelsvertrag  mit  Oesterreich-Ungarn
  als  in  erster  Linie  erstrebenSwerth  erklärte  und  eine  wesentliche  Herabsetzung
der  deutschen  Getreidezölle,  für  welche  Oesterreich-Ungarn  auf  dem  Gebiete  der
Industriezölle  weitergehende  Zugeständnisse  machen  würde,  befürwortete.  Die  diesseitige ­
  Kammer  leimte  die  gewünschte  Unterstützung  ab  und  bezeichnete  ibren  Stand  -
punkt  dabin,  daß  sie  weder  gegen  den  Abschluß  eines  Tarifvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn,
  noch  gegen  eine  mäßige  Herabsetzung  der  Getreidezölle  eine  principiell
ablehnende  Stellung  einnehme,  daß  sie  sich  aber  entsprechend  der  bereits  früher
zum  Ausdruck  gelangten  Ansicht  der  hiesigen  Industrie  energisch  gegen  jede  Begünstigung ­
  der  Industrie  auf  Kosten  der  Landwirthschast  erkläre,  weil  die  Interessen
beider  solidarisch  seien."
Handelskammer  für  den  Ureis  Solingen.
„Schon  vor  Jahren  war  die  Regierung  der  Bereinigten  Staaten  Nordamerikas
eifrig  bemüht,  das  westindische  Absatzgebiet  an  sich  zu  reiße».  So  schloß  sie  u.  A.
am  18.  November  1884  mit  Spanien  einen  Vertrag  ab,  nach  welchem  ihr  für
etwa  200  Artikel  zollfreie  Einfuhr  nach  Cuba  und  Puerto-Rico  gewäbrleistet
wurde.  Wir  haben  deshalb  durch  Eingabe  vom  23.  December  18-S4  den  Hern.
Reichskanzler  auf  die  hierdurch  unserer  Industrie  drohende  große  Gefahr  aufmerksam
gemacht  und  um  Schutz  gebeten.  Durch  Erlaß  vom  7.  Februar  1885  bat  der
Herr  Reichskanzler  uns  dahin  beschiedcn,  daß  die  Inkraftsetzung  jenes  Vertrags
um  so  weniger  wahrscheinlich  sei,  als  bei  den  betreffenden  Erwägungen  der  Umstand
nicht  unberücksichtigt  bleiben  werde,  daß  anderen  Ländern  vertragsmäßig  das  Meisibegünstigungsrccht
  zustehe,  und  dasselbe  insbesondere  auch  uns  durch  Art.  14
und  22  unseres  Handelsvertrages  vom  12.  Juli  1883  und  durch  Art.  5  unseres
Handels-  und  Freundschastsvertrageö  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
vom  l.  Mai  1828  zugesichert  sei.  Unsere  Besorgnisse  sind  jedoch  nur  zu  begründet
gewesen.  —  (Der  Meistbegünstigungsvcrtrag  ist  abgelaufen.)  Obgleich  wir  bei
den  im  Laufe  des  Berichtsjahres  erfolgten  Abschlüssen  der  für  uns  so  wichtigen
Verträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz,  die  diesseitigen
Wünsche  mit  eingehender  Begründung  den  zuständigen  Behörden  rechtzeitig  unterbreitet
  haben,  so  sind  dieselben  nur  in  ganz  beschränktem  Maaße  berücksichtigt
worden,  was  wir  um  so  mebr  beklagen,  als  die  Solinger  Industrie  vorwiegend
auf  den  Export  angewiesen  ist.  In  gleicher  Weise  verhält  es  sich  mit  der  deutschen
Industrie  überhaupt.  Deutschland  muß  das,  was  es  zur  Deckung  seines  Getreide
und  Fleischbedarfeü  an  das  Ausland  zu  zahlen  bat,  mittelst  seiner  Industrie  verdienen.
  Das  System  autonomer  hoher  Zölle  würde  daher  in  absehbarer  Zeit  unser
Land  geradezu  unfähig  machen,  den  Wettbewerb  auf  den  Weltmärkte  mit  Erfolg
aufzunehmen.  Möge  eS  daher  der  Königlichen  Staatsregierung  gelingen,  der
Industrie  neue  Absatzgebiete  zu  erschließen,  insbesondere  durch  geeignete  Handels-Verträge
  mit  Spanien  den  deutschen  Erzeugnissen  die  Vergünstigung  der  Amerikaner
zu  verschaffen."
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.