Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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dessen darauf angewiesen, aus das Spinnen gröberer Garne überzugeben, wodurch 
eine vermehrte sehr empfindliche Conçurrenz für die vorhandenen Spinnereien 
hervorgerufen wird. Die Papierindustrie findet sich durch die Herabsetzung des 
Eingangszolls auf die geringeren und gewöhnlicheren Papicrsortcn benachtbeiligt, 
insofern von diesen Papiersorten auö Oesterreich, das durch billige Rohmaterialien 
preise und Arbeitslöhne begünstigt ist, weit mehr in Deutschland eingeführt wird, 
als umgekehrt. Die Wolldeckenfabrikation beklagt, daß der Eingangszoll in die 
Schweiz von 16 auf ¿5 Fres, per 100 kg erhöht wurde, was die Concurrenz 
mit den Deckenfabriken der Schweiz, welche ihre Production bedeutend ausgedehnt 
haben, erschwert. Das Empfindlichste ist aber, daß die Schweizer Zollbehörden, 
trotz der ausdrücklichen Bestimmung in Abs. II b Ziff. 8 deö SchlußprotocollS, 
wonach Decken mit Näharbeit, welche lediglich zum Schutz der Ränder bestimmt 
ist, als Decken ohne Näharbeit zu behandeln sind, gleichwohl Wolldecken mit der 
allereinfachsten Einfassung mit dem für Decken mit Näharbeit festgesetzten Zoll 
belegen und dadurch den Zoll von 25 auf 60 Fres, erhöben. Es ist zu hoffen, 
daß diese willkürliche Behandlungsweise in Bälde abgestellt wird, denn sonst wäre 
der Absatz in die Schweiz verloren. Die Fabrikation von Holzstoff und Holz. 
pappe ist der Ansicht, daß ihre Erportfähigkcil in die Schweiz infolge Erhöhung 
des Zolls von 3 auf 3 Fres. 50 aufgehört habe. Die Kratzenfabrikation hat für 
die Einfuhr nach Oesterreich eine Zvllerhöhung von 20 auf 25 fl. und in die 
Schweiz von 12 auf 20 Fres, erfahren, der deutsche EingangSzoll für Kratzen aus 
Belgien und England ist so nieder (18 F-icS.), daß sich der Import aus diesen 
Ländern, welche der deutschen Fabrikation die meiste Concurrenz bereiten, in den 
letzten Jahren sehr erheblich gesteigert hat. Dieser Industriezweig, dem auch sein 
früheres hauptsächlichstes Absatzgebiet — Rußland - durch Hobe Zölle verschlossen 
ist, befindet sich durch diese Zollverhältnisse in einer gedrückten Lage. Noch ver. 
schiedenc andere Industriezweige sind durch die abgeschlossenen Verträge wenig 
befriedigt. Die Concessionen, welche durch Ermäßigung der Getreide- und Wein 
zölle gemacht wurden, haben der Industrie wenig Vortheile gebracht. Möge die 
Hoffnung in Erfüllung geben, daß die durch die Handelsverträge erzielte Stabilität 
nach außen der deutschen Industrie nachhaltigen -Nutzen bringe, möge aber auch 
eine auf den Schuß derselben bedachte Stabilität nach innen eingehalten werden. 
Die Oelfabrikation ist durch den Beschluß des Reichstags vom 22 März 1892, 
welcher die Bitte um Erhöhung des Eingangszolls auf Baumwollsamenöl, soweit 
es nicht denaturirt ist und als Speiseöl eingeführt wird, nicht berücksichtigt bat, 
schmerzlich enttäuscht. Das Baumwollsamenöl, welches seit längerer Zeit als 
Speiseöl verwendet wird, bezahlt einen Zoll von 4 Mk. während der Zoll für 
sonstige Speiseöle 10 Mk. per 100 kg beträgt, dadurch erleidet die deutsche Speiseöl- 
Industrie eine von der mächtigen amerikanischen Eoncurrenz veranlaßte erhebliche 
Benachtbeiligung, die einen gedeihlichen Geschäftsgang untergräbt. Amerika kennt 
Deutschland gegenüber in Zollsachen keine Rücksichten. Von der Oelfabrikation 
wird ferner gewünscht, daß für Mohnsaat aus der Türkei und außereuropäischen 
Ländern, für Sesamsaat aller Gattungen, Erdnüsse in Schalen und geschält der 
Eingangszoll gänzlich aufgehoben werde. In, Hinblick auf die große Eoncurrenz. 
welche italienische, französische und amerikanische Oele bereiten, sei diese Erleichte 
rung für einen gedeihlichen Fortbestand der deutschen Oelfabrikation unbedingt 
erforderlich. Hierdurch werde die Production der als Sdraftfuttermehl für rie 
Viehzucht gerne verwendeten Oclkuchcn vermehrt und verbilligt, was für die
	        
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