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tcv Veränderung der bezüglichen Zollpositionen in den einzelnen Ländern ver
führen wellen.
„Der österreichische Zolltarif weist keine Veränderungen gegen früher auf.
ebensowenig wie der belgische, indessen beabsichtigt man jetzt in Belgien, den Zoll
auf Bijouteriewaaren, welche weniger als Feingehalt baden, von 10 auf
l''pCt. vom Werth zu erhöhen. Im schweizerischen Zollvertrage (Tarif-No. 712)
wurde der Zoll auf Schmucksachcn von 30 Frank auf 120 Frank per 100 kg, also
um 400p(5t. erhöbt, wodurch die Praxis der großen schweizerischen Jmportbäuser,
die deutschen Waaren erst na» der Schweiz kommen zu lasse» und dann weiter
zu exportiren. unmöglich wird und daher unser deutscher Export nach Italien und
den überseeischen Ländern außer in direkter Weise au» indirekt leiden muß. Den
schwersten Schlag erhielt unsere Hanptindustrie aber dadurch, daß bei Abschluß
des deutsch-italienischen Zollvertrages die Position 23.', des italienischen General
tarifes unverändert blieb, ohne daß der schweizerisch-italienische Handelsvertrag,
welcher uns s. Z. durch die Meistbegünstigungsklausel eine Zollermäßigung aus
70 Fr. gebracht hatte, erneuert wurde; auf diese Weise wurde der Zoll in Italien
auf goldene Bijouteriewaaren von 70 Fr. auf 140 Fr. das kg erhöbt.
„Gleichzeitig erlauben wir uns aber »och den Wunsch auszusprechen, daß
bei zukünftigen Zollvertragsverhandlungen Vertreter der verschiedenen Industrien
hinzugezogen werten, wie dies in anderen Staaten in so wirksamer Weise für das
Gewerbe geschehen ist; hätte dies auch jüngst in Deutschland stattgefunden, dann
wäre die süddeutsche Industrie durch die neuen Zollverträge nicht so in Mitleiden
schaft gezogen worden, wie es jetzt der Fall ist. In dem letzteren Umstande scheint
uns der Kernpunkt der ganzen Lache zu liegen. Denn in welcher Weise sind die
jüngsten Handelsverträge in Deutschland abgeschlossen worden? Die Reichsbehördcn
sammelten ein Jahr vor Abschluß derselben die Wünsche der Gewerbetreibenden
bczw. deren Vertretungen, ohne si» aber über de» Umfang der betreffenden In
dustrie und deren Export »ach dem in Betracht kommenden Lande wohlmöglich
richtig z» informiren; einige wenige Unterhändler, die doch sicherlich keinen voll-
ständigen Neberblick über die gesammte deutsche Industrie haben können, führten
dann die Verhandlungen zu Ende, ohne daß die Interessenten jemals Kenntniß
über den Stand derselben, oder Gelegenheit gehabt hätten, sich über den Einfluß
etwa vorgenommener Aenderungen in den Positionen zu äußern. Endlich mußte
der Reichstag die Zollverträge in kürzester Zeit en bloc genehmigen. Allerdings
wurden »ach Zeitungsberichten während der Vertragsverhandlungen noch die Eisen-
industriellen von Rheinland und Westfalen gefragt, denen gegenüber sich die
andere» Industriezweige natürlich zurückgesetzt fühlten. Wen» wir jetzt auch mit
feststehenden Thatsachen rechnen müssen, so erziebt sich doch für die Zukunft und
zwar für die allernächste, da in derselben der Abschluß verschiedener Handels-
Verträge noch bevorsteht, die dringende Forderung, eine Vertretung der verschiedenen
Exportindustrien zu schaffen, welche bei den Vertragsverhandlungen die Interessen
ihrer bezügliche» Gruppen zu vertreten hätten. Eine solche Vertretung, wie sie in
Oesterreich-Ungarn bereits in dem Zollbeirath" organisirt ist und kürzlich ohne
besondere Organisation auch in der Schweiz thätig war. dürfte bei Zollangelegen-
heiten die beste Berathen» der Reichsbehörden sein. Inwieweit eine Decentrali
sation dieser Vertretung nach Industriezweigen oder Reichsgebieten einzurichten
wäre und in welcher Weise Institute, wie der jetzt in Baden projeeti.te ..Gewerbe-
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