Full text : Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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Tabelle  III.

Jahrgang.

1869
1870
1871—  72
1872—  78

I.  Periode.

Inländische
Rübenzuckerproduktion.

Ctr.

4  123  567
4  135  154
3  728  363
5  251  021

17  238  105

Ertrag
der
Rübcncrntcn.
Ctr.

51  691  733
61  012  912
45  018  363
63  631  015

221  354  023

Zu  1  Ctr.
Zucker
wäre»
erforderlich
Ctr.  Rüben.
12,53
14,75
12,07
12,12
n&wT

1873—  74
1874—  75
1875—  76
1876—  77

5  820  813
5  128  247
7  160  964
5  788  453

70  575  277
55  134  902
83  225  683
71  000  731

II.  Periode

23  898  477

279  936  593

12,12
10,75
11,62
12,27
11,71

Dieses  Manco,  das  an  sich  nicht  eben  bedeutend  genannt  werden
kann,  wenn  man  beachtet,  daß  es  in  einem  Zeitraum  von-  4  Jahren ­
  entstanden  war,  in  welchem  überdies  eine  verhältnißmäßig
sehr  bedeutende  Zuckermcnge  importirt  war,  vermindert  sich  aber
um  eine  Kleinigkeit,  wenn  man  cs  aus  den  vorliegenden  Zahlen
in  demjenigen  Betrage  berechnet,  in  welchem  cs  der  Rübcnsteuer
allein  zur  Last  gelegt  werden  kann.  In  die  Berechnung  nämlich
sind  die  eingeführten  Zuckermengen  mit  aufgenomincn,  und
diese  sind  deshalb  von  der  Ausfuhr  abzurechnen.  Die  ClesammtauSfnhr
  beträgt  3  088  902  Ctr.
die  Einfuhr  betrügt  .  .  1  848  331  „
und  cs  verbleibt  daher  als  ausgeführter  Rübenzucker ­
  1  240  571  Ctr.
für  die  an  Steuerrückvergütungen  (9,40  Mk.)
gezahlt  sind  11  661  367  Mk.
Die  Berechnung  stellt  sich  danach  folgendermaßen:
Der  Staat  hat  erheben  wollen  für  die  inländische  Rübenzuckerproduktion
  von  23  898  477  Ctr.  an  Steuer,  10  Mk.
pro  Ctr  238  984  770  Mk.
oder  nach  Abzug  der  Exportbonisicationen  .  11  601  367  „
227  323  403  #.
            
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