Über die „Grundbegriffe“ III.
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Rückhalt besitzt an den Ansichten jener Forscher, die hier gleichsam
als Zeugen gepreßt sind. Auch wäre erst zu untersuchen, wieweit,
oder vielleicht wie wenig dieser Widerstreit in der Sache begründet
ist; ob sich Begriffe, Erscheinungen und Tatsachen in dieser Hinsicht
überhaupt in Gegensatz stellen lassen. Zum Glück kann man diese
Untersuchungen — auch die letztgenannte, auf die ich erst in einem
späteren Zusammenhang zurückkomme — für den Augenblick noch
umgehen. Abermals ist es ein höchst kleinlicher Tatbestand, der eine
willkommene Handhabe für die Kritik darbietet.
Um diesen Tatbestand vorzuweisen, knüpfe ich an die Ausführungen
H. Dietzels an 1 ). Wer da als Nationalökonom nachliest, der mag
diesen Ansichten beipflichten oder widersprechen, jedenfalls wird er
dem Gedankengange Dietzels rückhaltlos zu folgen wissen. Trotz
dem liegt hier etwas Unverständliches vor, in einer einzelnen Hinsicht.
Nicht im Sinne eines persönlichen Fehlers im Gedankengang, wird doch
der Riß, d er hier unter logischem Gesichtspunkt vorhanden ist, durch
dieselben Gewohnheiten des fachlichen Denkens verschuldet, die
ibn zugleich auch verschleiern!
Die gleiche Reihe von Worten, die man herkömmlich mit der Be
zeichnung „Grundbegriffe“ in Verbindung bringt, als die Aufzählung
des so Bezeichneten, sie nimmt Dietzel für die Bezeichnung „Grund
tatsachen“ in Anspruch, wieder als Aufzählung. Das ist der rohe Tat
bestand; der soll nun etwas näher entfaltet werden.
Zunächst über den Wechsel in der Auffassung, der hier von hüben
nach drüben Platz greift. Es ändert sich die Natur des Aufgezählten ;
gegenüber den „Grundbegriffen“ werden „Grundtatsachen"
geltend gemacht. Was aber gleichbleibt, das sind zunächst die auf
zählenden Worte. Aber noch etwas: wie nämlich hüben „Grund
begriffe“, so werden drüben „ G r u n d tatsachen“ behauptet.
Dietzel sucht es für das Aufgezählte einzeln, und wenigstens in
Stichproben, verständlich zu machen, daß laut der aufzahlenden Worte
gar nicht Begriffe, sondern Tatsachen — er spricht nebenher von
»Phänomenen“ — in Frage stünden. Ob hier wirklich ein Gegensatz
begründet wäre, darf im wesentlichsten Sinne dahinstehen. Denn
jedenfalls, und das fällt hier allein ins Gewicht, ist diese Überwechselung
»Begriffe — Tatsachen“ als ein Gegensatz gemeint. Nun wäre ja ver
ständlich, daß man einzelne, oder auch alle einzelnen der aufgezählten
»Grundbegriffe“ als Tatsachen behaupten wollte. Warum sollen aber
) Theoret. Sozialökonomik, in Wagner, Lehr- und Handbuch, I. Bd., S. 147 ff-